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Getöteter 4-Jähriger – Jugendamtsmitarbeiterin muss sich verantworten

Archivbild.

Hannover/Barsinghausen. Am 13. Januar 2023 starb der kleine Fabian (4) aus Barsinghausen aufgrund von schwersten Misshandlungen und Essensentzug. Das Landgericht Hannover hatte die Angeklagten – Mutter Małgorzata W. und Stiefvater Daniel G. des Tatopfers – jeweils wegen Mordes und weiterer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof bestätigte jüngst das Urteil. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts ermittelt..

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen quälten und misshandelten die Angeklagten einvernehmlich aus "erzieherischen Gründen" den vierjährigen Jungen und seine zwei Jahre ältere Schwester. Anfang Januar 2023 schlugen sie mit einem "Fleischklopfer" auf Körper und Kopf des auch durch Nahrungsentzug geschwächten Jungen ein, der drei Tage später an den Folgen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas verstarb.

Hätte das alles verhindert werden können?

Die Staatsanwaltschaft ging auch Hinweisen nach, laut denen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes nicht entsprechend auf Hinweise reagiert haben sollten. Bereits im Juli 2023 erklärte Staatsanwältin Katrin Söfker gegenüber Con-nect.de, dass der leibliche Sohn des Angeklagten Hinweise gegeben habe, die das Jugendamt Hannover nicht an das Regionsjugendamt weitergegeben haben könnte. Daher ermittele die Staatsanwaltschaft zunächst gegen zwei Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt Hannover. Auch die letzte Frau von Daniel G. war vor dessen Attacken in ein Frauenhaus geflüchtet. Auch sie soll den Behörden Hinweise auf zwischenzeitlich in die Wohnung eingezogene Kinder gegeben haben. Die Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes wurden zwischenzeitlich eingestellt.

„Im Fall des getöteten 4-jährigen Jungen aus Barsinghausen hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes abgeschlossen und im April den Erlass eines Strafbefehls bei dem Amtsgericht Hannover wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen beantragt“, erklärte Söfker nun auf erneute Nachfrage von Con-nect.de, „Darin wurde ihr vorgeworfen, im September 2022 anlässlich eines Gerichtstermins beim Amtsgericht Hannover einen Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zum Nachteil des Jungen und seiner Schwester erhalten zu haben, ohne diesem im Anschluss nachgegangen zu sein oder dahingehend etwas veranlasst zu haben. Dadurch hätte verhindert werden können, dass der Junge in der Folgezeit durch seine Mutter und den Lebensgefährten wiederholt schwer misshandelt wurde.“

Das Amtsgericht Hannover hat den Strafbefehl antragsgemäß erlassen und eine Geldstrafe verhängt. Es handelt sich um einen höheren vierstelligen Betrag. Dagegen wurde kein Einspruch durch die Jugendamtsmitarbeiterin eingelegt, so dass die Verurteilung seit dem 22. Mai rechtskräftig ist.


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