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Gerichtsurteil zu Kindesmissbrauch in zwei Fällen - 55-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

Wennigsen. Am heutigen Mittwochmorgen (14. September) begann vor dem Amtsgericht Wennigsen die Gerichtsverhandlung im Fall des zweifachen Kindesmissbrauchs gegen den Musiklehrer B.M. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er zwei Mädchen im Rahmen des Klavierunterrichts im Intimbereich berührt haben soll. Die Mädchen waren zur Tatzeit im März/Juni 2021 fünf und sieben Jahre alt. Der 55-Jährige gestand die Taten. Er war vor zehn Jahren bereits auffällig geworden und nahm Medikamente und war in Therapie..

Die Staatsanwaltschaft hatte erst Anfang März 2022 Anklage gegen B.M. erhoben, da sich die Ermittlungen zu dem Fall als schwierig herausstellten. Der Fall wurde nicht durch die Eltern, sondern Dritte bei der Polizei angezeigt, woraufhin die Staatsanwaltschaft zunächst die Opfer ermitteln musste. Lange war nicht klar, ob ein hinreichender Tatverdacht hergestellt werden könne. Der Ermittlungsstand bewegte die Staatsanwaltschaft letztendlich aber dazu, doch Anklage zu erheben.

Dem Angeklagten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vorgeworfen. Die Mädchen (fünf und sieben Jahre) nahmen bei M. Klavierstunden und waren mit ihm allein. Ende März 2021 soll er dann die Fünfjährige belästigt haben. Im Juni dann das siebenjährige Mädchen. M. wollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit seine Einlassung vornehmen, Richter Roland Bömer stimmte dem zum Schutze der Privatsphäre der Opfer zu. Vor Gericht gestand der Angeklagte vollumfänglich die Taten, wie der Richter im Anschluss mitteilte.

Trotzdem befragte der Richter noch die Mütter als Zeuginnen. Beide beschrieben, dass ihre Kinder Auswirkungen der Taten zeigten. Über die Tat wollten beide Kinder nicht sprechen, erklärten die Eltern dem Richter. Dieser wollte auch wissen, wie die Auswirkungen auf die Familie seien. Vor allem das Vertrauen in Betreuungspersonen sei seit der Tat schwer erschüttert worden, so die Eltern.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zur Urteilsfindung zugute, dass er voll geständig gewesen sei und den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart habe. Er sei nicht vorbestraft und habe sich nach der Tat in Therapie begeben. Zulasten von M. beurteilte die Staatsanwaltschaft das junge Alter der Mädchen und das er die Situation des Klavierunterrichts für seine Taten nutzte.

Auch die Anklage sah das Geständnis positiv, kritisierte jedoch, dass M. seine Medikamente, welche pädophile Fantasien unterdrücken sollten, selbst absetzte, auch wenn er sie nach den Taten in doppelter Dosis wieder einnahm. Auch sei er vor zehn Jahren schon einmal auffällig gewesen, jedoch nicht verurteilt worden. Die Anklage legte M. auch zu Lasten, dass er im zweiten Fall die Tür verschlossen hatte. Dies hätte für ihn selbst ein Warnzeichen sein müssen. Bei der Beschreibung der Eltern zum Zustand der Kinder sei eine Auswirkung der Taten auf die Kinder sichtbar.

Die Verteidigung legte ebenfalls das Geständnis positiv aus und das der 55-Jährige, nachdem er entdeckt worden war, sofort wieder seine Medikamente einnahm und sich in eine Langzeittherapie begeben hatte.

Der Angeklagte selbst sagte vor der Urteilsverkündung, dass er bereits unter seiner Tat leide. Er lebe in Scheidung, Freunde und Familie haben sich abgewandt und er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. M. wohnt nicht länger in Wennigsen, sondern ist in eine Stadt in Norddeutschland umgezogen. Er bat die Anwältin der Familien darum seine Entschuldigung weiterzugeben.

Richter Bömer verkündete gegen 11.30 Uhr das Urteil. Zugute hielt er dem Angeklagten, dass er vollumfänglich gestanden hatte, dies sei bei anderen Verhandlungen dieser Art oft anders. Der Richter kritisierte die eigenständige Absetzung der Medikamente, die seine Neigung unterdrücken sollten. Sein Verhalten nach der Tat (Einnahme der Medikamente und die Aufnahme einer Therapie) sah das Gericht hingegen positiv. Auch dass er die Klavierstunden sofort absagte, sah das Gericht positiv, auch wenn er zu dem Zeitpunkt bereits entdeckt war und die Tat ans Licht gekommen war. Das Gericht sah auch, dass M. das Vertrauen der Eltern und Kinder schamlos ausgenutzt hat. Die Tatintensität sei, glücklicherweise, nicht so schwerwiegend, urteilte das Gericht. Eine Auswirkung auf die Kinder sei in dem jungen Alter nur schwer auszumachen, nach heutigem Stand aber nicht schwerwiegend.

Das Gericht verhängte letztendlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflagen setzte das Gericht fest, dass M. jeden Wohnortswechsel dem Gericht mitteilen muss, verpflichtend seine Therapie weiterführt und außerdem 2.000 Euro in monatlichen Raten an einen Verein für Betroffene von sexuellem Missbrauch zahlen muss. Die regelmäßigen Zahlungen sollen ihm seine Tat weiter vor Augen führen. Die Familien hatten eine Zahlung an die Kinder abgelehnt. Außerdem wurde ihm untersagt Kinder zu unterrichten, oder beruflich mit Kindern, die unter 14 sind, Kontakt zu haben. Der Bewährungszeitraum wurde auf drei Jahre festgelegt. Sollte M. in diesem Zeitraum gegen die Auflagen verstoßen, müsste er seine Strafe doch absitzen.

Keiner der Beteiligten legte Einspruch gegen das Urteil ein.


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