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Gericht entscheidet: Strabs in Laatzen sind gestrichen

Laatzen.

Laatzen darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom Freitag die Straßenausbaubeiträge nun doch nicht abschaffen. Der Stadtrat hat damit eine juristische Niederlage erlitten. Erste Politiker äußern sich dazu.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Dreyer ist traurig: „Auf mich wirkt das wie Faustschläge in Gesicht und Magengrube. Meine große Sorge gilt den Anliegern zukünftiger Straßenausbauten in Laatzen.“ Jetzt wartet Dreyer erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung. "Dann wird die CDU-Fraktion die nächsten politischen Schritte im Umgang mit dem Thema ´Straßenausbauten´ beraten. Nach Auffassung des CDU-Fraktionschefs ist damit aber auch die bereits zum 1. Januar 2021 beschlossene zehnprozentige Grundsteuererhöhung wieder in Frage zu stellen: „Die war schließlich als Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge gedacht und wird nun wohl nicht mehr benötigt“, meint Dreyer abschließend.

Die Gemeinschaft Freier Wähler verwundert das Urteil nicht. Die Parteien im Rat, die für die Erhöhung der Grundsteuer zur Gegenfinanzierung gestimmt hätten, würden den Bürgern jetzt mehr Geld aus der Tasche ziehen, "denn warum sollte die Kommunalaufsicht einer Reduzierung der Grundsteuer zustimmen", fragt Ratsherr Michael Kleen. "Wir fordern die Landesregierung auf, die Strabs endlich abzuschaffen damit die Bürger im Land entlastet werden", so Kleen.

 


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