Hannover/Großgoltern. Dem Angeklagten A. P. (31) wurde vorgeworfen, dass er am 28. Juli 2021 einen Geldautomaten in Großgoltern gesprengt und das Geld gestohlen hat. Das Landgericht Hannover fällte nun das Urteil. Doch es bleiben Fragen offen. Wo ist das Geld? Wo der Komplize?.
Um 3.41 Uhr wurden am 28. Juli 2021 die Feuerwehren aus Großgoltern und Nordgoltern zu einem Feuerschein nach einer Explosion in die Hauptstraße in Großgoltern alarmiert. In einem Nebenraum des Einkaufsmarktes war der Geldautomat der Sparkasse gesprengt worden. Im Sommer 2021 gab es mehrere Geldautomatensprengungen, u.a. in Groß Munzel und Gehrden. Dem Angeklagten P. wurde aber nur vorgeworfen, den Geldautomaten in Großgoltern gesprengt zu haben. Im April begann der Prozess und schnell konnte ein Urteil gefällt werden, da der 31-Jährige die Tat schon am zweiten Prozesstag gestanden hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vermummt mit einer Sturmhabe den Nebenraum betrat, den Geldautomaten öffnete, dann sprengte und das Geld an sich nahm.
Trotz Geständnis bleiben Fragen offen
Zeuge beobachteten damals, wie nach der Explosion zwei Männer wegrannten und mit einem weißen Audi flüchteten. Der 31-Jährige bestätigte im Prozess die Beteiligung einer zweiten Person, konnte diese jedoch nicht identifizieren. „P. gab vor Gericht an, dass der Unbekannte ihn zu der Tat anstiftete und er das Geld nicht für sich selbst behielt, sondern gleich nach der Tat an den Unbekannten übergeben hat“, so der Gerichtssprecher Sebastian Anderski gegenüber Con-nect.de. Somit gelten die rund 80.000 Euro Beute als weiterhin verschwunden.
Das Landgericht verurteilte A. P. wegen der Herbeiführung einer Explosion und Diebstahl zu 3 Jahren und 3 Monaten.