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Gegen Bewährungsauflage verstoßen: Untergetauchte Straftäterin muss ins Gefängnis

Region. Gestern, um halb 8 Uhr morgens, kontrollierte eine Bundespolizeistreife eine 35-jährige Frau im Hauptbahnhof Hannover..

Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich dann heraus, dass gegen die Frau ein Sicherungshaftbefehl vorliegt. Demnach wurde sie im Dezember des vergangenen Jahres wegen besonders schweren Falls des Diebstahls rechtskräftig zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zunächst auf Bewährung ausgesetzt. Als Auflage sollte sich die drogenabhängige Frau einer Therapie unterziehen. Doch stattdessen flüchtete die Frau und war seitdem untergetaucht. Nun widerrief das Gericht die Bewährung. Die Frau wurde verhaftet und muss nun die gesamte Strafe im Gefängnis absitzen.


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