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Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Barsinghausen. Form- und Pflegeschnitte von Hecken, Sträuchern und Bäumen sind ganzjährig erlaubt und zur Vermeidung von Gefahren oder Behinderungen notwendig..

Nicht zuletzt aufgrund der Wetterlage mit viel Regen und Sonne wird immer häufiger festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung.

Die Verkehrssicherung ist nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde, sondern auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden.

Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden.

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Ein starker Rückschnitt ist also erst ab Oktober wieder möglich. 

Im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

Auch verdrecke Straßengossen können bei starken Regenfällen dazu führen, dass nicht abfließendes Wasser zu Überschwemmungen führt. Die Straßenreinigung umfasst eine gründliche Säuberung insbesondere von Schmutz, Papier, Kot, sonstigem Unrat sowie Laub und Unkraut; außerdem das Kurzhalten des Bewuchses bewachsener Flächen.

Wer verpflichtet ist, die Straßen zu reinigen - die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder die Stadt - ist in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungssatzung) festgelegt. Art und Umfang der Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Barsinghausen geregelt.

Durch das pflichtbewusste Handeln der Bürger können diese als Grundstücksbesitzer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen, erklärt die Stadtverwaltung.


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