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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Symbolbild.

Barsinghausen. Am 22. Juli wurde ein 39-jähriger Verkehrsteilnehmer gegen 22.30 Uhr auf einem Rasthof in Barsinghausen/Bantorf im Rahmen der Streife angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet..

Besonders ärgerlich für den Verkehrsteilnehmer ist, dass er sich erst kürzlich für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung angemeldet hat.


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