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Einführung einer Testpflicht für Kinder ab dem 3. Lebensjahr

Ronnenberg. Im Zuge der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie führt die Stadt Ronnenberg in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab Mittwoch, 12. Januar 2022 für alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, eine Testpflicht ein..

Die Testpflicht erstreckt sich auf zwei Testungen die Woche (Montag und Mittwoch). Die notwendigen Tests werden von der Stadt Ronnenberg über die Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt und an die Eltern ausgegeben. Der entsprechende Nachweis über das negative Testergebnis ist an den beiden genannten Tagen von den Eltern vor Betreten der Einrichtung den Einrichtungsmitarbeitenden vorzuzeigen und dort abzugeben. Darüber hinaus können die Kinder einen weiteren freiwilligen Test pro Woche erhalten.

„Die Testpflicht für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ist eine weitere Möglichkeit, eine Corona-Erkrankung auszuschließen und dient der Sicherheit von Kindern, Eltern und dem pädagogischen Personal, so Ronnenbergs Bürgermeister Marlo Kratzke.

Für Kinder bis zum 3. Lebensjahr bleibt es bei einem freiwilligen nachfrageorientierten Testangebot, da nach Auffassung des Landes von Kindern im Krippenalter nur eine sehr geringe Ansteckungsgefahr ausgeht und Infektionen häufig mit einer sehr geringen Virenlast einhergehen und asymptomatisch verlaufen. Zudem ist eine regelhafte Anwendung von Antigen-Schnelltests zur Abklärung von leichten Symptomen wie geringfügigem Schnupfen oder gelegentlichem Husten bei Kindern im Krippenalter nur bedingt belastbar.

Dieses soll ein zusätzlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebes und zum Schutz aller Kinder sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sein.

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