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Eilverfahren wegen AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke

Wennigsen/Barsinghausen.

Am Donnerstag, 19. März, 10 Uhr, Saal 1 verhandelt das Amtsgericht Wennigsen (Deister) über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchführung einer AfD-Parteiveranstaltung im "Zechensaal" Barsinghausen.

Der Antragsteller ist Mitglied des niedersächsischen Landtags und gehört der dortigen AfD-Fraktion an. Im Wege des Eilrechtsschutzes beantragt er, die Antragsgegnerin als gemeinnützige Betreiberin des "Zechensaals" zur Durchführung einer Parteiveranstaltung am 15. April zu verpflichten. Zuvor hatte die Antragsgegnerin den zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag außerordentlich gekündigt, nachdem sie erfahren hatte, dass im Zuge der Veranstaltung als Redner unter anderem Björn Höcke (Sprecher der AfD Thüringen und Mitglied des thüringischen Landtages) auftreten sollte. Die Antragsgegnerin trägt vor, der Antragsteller habe ihr diesen Umstand bei der Anmietung bewusst verschwiegen; er soll angegeben habe, die Räumlichkeiten für eine Privatveranstaltung mieten zu wollen.

Das Amtsgericht hat den am 3. März eingegangenen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung der Antragsgegnerin zur Kenntnis- und Stellungnahme zugestellt und die Parteien zur mündlichen Verhandlung über den Antrag geladen.


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