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Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht

Wennigsen. Der Zensus, allgemein auch als Volkszählung bekannt, ist das größte Projekt der amtlichen Statistik. Wie viele Einwohner hat Deutschland, wie leben und arbeiten die Menschen? Wo werden neue Schulen gebraucht? Der Zensus gibt Antworten auf diese und weitere Fragen. Er wird EU-weit alle zehn Jahre durchgeführt, liefert wichtige Grundlagen für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Die Zensusdaten sind unter anderem beispielsweise für die Kommunale Infrastrukturplanung (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und so weiter), zur Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat oder für die Einteilung von Wahlkreisen notwendig. .

Im Jahr 2022 finden ab dem 16. Mai bundesweit stichprobenartige Haushaltsbefragungen von etwa 10 Prozent der Bevölkerung statt. Die Region Hannover hat zur Aufgabenwahrnehmung des Zensus 2022 für ihre 20 Umlandkommunen eine Erhebungsstelle eingerichtet.

Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 gesucht

Für den Zeitraum von Mai bis Juli 2022 werden zuverlässige Erhebungsbeauftragte gesucht. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine attraktive steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, deren Höhe sich nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Interviews richtet und einen Betrag von 600 Euro bis 800 Euro ausmachen kann.

Was wird erwartet? Die Erhebungsbeauftragten werden im Rahmen der bundesweiten Bevölkerungszählung eingesetzt und führen in der Regel Befragungen an 20 bis 30 Adressen mit etwa 100 Auskunftspflichtigen vor Ort durch. Dazu wird Ihnen ein Erhebungsbezirk mit zu erhebenden Personen in der eigenen Stadt oder Gemeinde zugeteilt, der jedoch nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft liegt. Die Befragungen sind im Zeitraum von Mai bis Juli 2022 durchzuführen. Es muss vor Ort die Existenz der dort wohnenden Personen festgestellt und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Fragebogen ausgefüllt werden. Bei steigenden Pandemiefällen ist eine alternative Lösung vorgesehen. Für die Befragten besteht dabei eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Voraussetzungen für die Erhebungstätigkeit sind die Volljährigkeit, ein gemeldeter Wohnort oder ständiger Aufenthaltsort im Land Niedersachsen, ein freundliches Auftreten und der gewissenhafte Umgang mit vertraulichen Informationen sowie die Bereitschaft, im Frühjahr 2022 an einer halbtägigen Schulung teilzunehmen.

Zur Interessenbekundung ist eine E-Mail an das Funktionspostfach Zensus2022@region-hannover.de zu senden. Die Interessenten werden dann von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Erhebungsstelle Zensus 2022 kontaktiert.


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