Anzeige
Anzeige
Anzeige

CDU fordert bedarfsgerechte Betreuung in den Kindergärten

Archivbild.

Barsinghausen. Nach intensiven Gesprächsrunden zwischen Stadtverwaltung, Politik und Elternvertretung wird am Donnerstagabend im Rat abschließend über die Kindergartensatzung und damit über die umstrittene Kürzung der Betreuungszeiten entschieden. Die CDU Barsinghausen teilt mit, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt einen umfassenden Änderungsantrag einbringen wird und hofft, trotz entgegengesetzter Signale von SPD und Grünen auf eine gemeinsame Entscheidung im Sinne der Barsinghäuser Familien..

„Auch wenn es seit geraumer Zeit personelle Engpässe gibt, müssen wir eine verlässliche Betreuung in den städtischen Kindergärten anbieten“, betont der Fraktionsvorsitzende Gerald Schroth. Deshalb fordert die CDU in ihrem Antrag, dass in der Satzung festgehalten wird, dass „Randzeiten bedarfsgerecht mindestens von 7 bis 16 Uhr angeboten werden müssen. In jedem Grundschulbezirk von Egestorf, Kirchdorf über Barsinghausen bis Munzel, den Bördedörfern und Goltern ist bei Bedarf in den städtischen Kindertagesstätten eine Randzeitengruppe einzurichten.“

Kernstück der Kindergartenarbeit sei das spielerische Vermitteln und das Weiterentwickeln von persönlichen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Damit unterstützen laut Schroth die professionell ausgebildeten Fachkräfte in den Kindertagesstätten die Eltern in der Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit. Mütter und Väter würden so in die Lage versetzt, ihre berufliche Entwicklung eigenständig voranzutreiben und den stets wachsenden Anforderungen des Berufslebens und des gesellschaftlichen Miteinanders gerecht zu werden.

Das bedeute aber auch, dass die Kinder verlässlich und auf viele verschiedene Arbeitszeitmodelle zugeschnitten betreut werden. „Diesen Service sind wir den jungen Familien der Stadt Barsinghausen – auch in Zeiten des Fachkräftemangels - schuldig. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Wahlkampfzeiten schließlich ein zentrales Thema aller Parteien“, gibt der Fraktionschef zu bedenken.

Auch die geplante Bevorzugung des städtischen Personals bei der Vergabe von Kindergartenplätzen ist aus Sicht der Christdemokraten nicht vertretbar. Diese Regelung sollte demnach ausschließlich für Tagespflegepersonen und Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzt werden.

Die Erstattung von Ausfalltagen im Bereich der unter dreijährigen Kinder ist nach dem Willen der CDU ebenfalls gerechter zu regeln. Vorgesehen ist hier eine Regelung, nach der nach mindestens fünf Tagen Ausfall am Stück in einem Monat eine Rückerstattung gezahlt werden kann. „Hier muss die Stadt eine verbindliche Zusage zur Rückzahlung geben“, fordert Gerald Schroth.

Außerdem werde sich die CDU dafür stark machen, dass der Rat auch in Zukunft über die Leistungen und Qualität der städtischen Kindergärten zu entscheiden habe.


Anzeige