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Bundesrat lässt Cannabisgesetz passieren – Weg zu einer entkriminalisierenden Drogenpolitik ist geebnet

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Nachdem der Bundesrat sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden hat und das Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung hat passieren lassen, können überwiegende Teile des Gesetzes nach Ausfertigung und Verkündung zum 1. April 2024 in Kraft treten..

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag erklärt, dass die Entkriminalisierung von Cannabis keineswegs ein leichter Schritt ist. Es könne aber den Weg ebnen für eine bessere Drogenpolitik. Dennoch habe die SPD-Fraktion im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung auch auf die handwerklichen Mängel beim vorliegenden Gesetzentwurf hingewiesen und berechtigte Kritik geübt.

Für die SPD-Landtagsfraktion wird es jetzt darum gehen, wie Niedersachsen die Umsetzung gelingen kann. Für die SPD-Fraktion spielen Jugendschutz und Prävention weiterhin eine große Rolle. Der Bund müsse Mittel und auch Lösungsansätze bereitstellen, um zum Beispiel die Präventionsangebote weiter auszubauen und die Justiz nicht weiter zu belasten.

Hintergrund: Mit dem Gesetz werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene legal. Kritik wurde vor allem an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln und am Jugendschutz geübt, sowie an dem erheblichen Mehraufwand für die Justiz durch die geplante Amnestie für Cannabis-Vergehen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.


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