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Bürgerversammlung Windkraft

Bürgermeister Christoph Meineke mit Vertretern der Region Hannover, der Planungsbüros und der Verwaltung.

Wennigsen.

Der Bürgersaal ist voll gewesen bis auf die letzte Ecke und hätte selbst zur alternativen Wärmegewinnung beitragen können. Am Donnerstagabend, 23. Januar, wollten Verwaltung und Region Hannover über den Stand und die Art der Windkrafterschließung informieren.

Harte und weiche Tabuzonen entscheiden kurz gesagt über mögliche Standorte für Windräder. Das Windkraft wichtig für den Klimawandel und CO²-Neutrale Energiegewinnung ist, daran zweifelte an diesem Abend niemand. Doch auch nicht jeder möchte in Zukunft im Schatten eines Windrades wohnen.

2019 trat das regionale Raumordnungsprogramm in Kraft, derzeit ist es wegen vieler Klagen wieder außer Kraft getreten. Auch beim Artenschutz gibt es keinen Konsens und es ist laut Bürgermeister Christoph Meineke auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob Windräder im/am Wald stehen dürfen. In Niedersachsen ist es derzeit verboten. Eine ungewisse Grundlage, um Entscheidungen zu treffen, trotzdem plant die Gemeinde Wennigsen so gut sie kann, um Windräder aufzustellen. Aber wo? Und wie hoch?

Durch harte und weiche Tabuzonen wird das Gebiet der möglichen Stellplätze eingegrenzt. Harte Tabuzonen sind durch Gesetze vorgegeben. Es muss ein bestimmter Abstand zu Ortschaften eingehalten werden. Der liegt derzeit bei 1.000 Metern (Vorgabe Bund), kann sich aber vielleicht noch auf 800 Meter verringern. Diese Entscheidung trägt das Land. Wälder sind tabu und auch Naturschutzgebiete. Auch zu Autobahnen muss ein Abstand von circa 40 Metern gehalten werden. Weiche Tabuzonen kann die Gemeinde Wennigsen selbst festlegen. Wennigsen möchte Mensch und Natur nicht übermäßig strapazieren, Windkraft aber privilegiert behandeln. Die Region gibt zu das ihre Datengrundlage zur Berechnung der Flächen nicht optimal ist. Sie greift auf Daten von 2015 zurück, seitdem hat sich in der Infrastruktur und Technologie der Windräder viel verändert.

Die Region geht davon aus, dass sie ihr Raumordnungskonzept 2023 fertiggestellt hat. Das bedeutet für Wennigsen erst einmal nichts. Denn Kommunen können ihre eigenen Konzepte ausarbeiten. Dies tut Wennigsen. Da die Region keine Höhenbegrenzung für Windräder vorgibt, kalkuliert die Verwaltung mit Höhen von 200 Metern. Die Wennigser Planer haben nun die gesetzlich vorgeschriebenen harten Tabuzonen und die selbst bestimmten weichen Tabuzonen auf die Kommune angewendet. Allein durch die harten Tabuzonen sind 90,1 Prozent der Wennigser Fläche nicht nutzbar für Windkraft. Nach Abzug der weichen Tabuzonen entfallen noch einmal 8,8 Prozent. Bleiben 1,1 Prozent des Gemeindegebiets, auf dem Windkraft möglich ist. Eine Frage aus dem Publikum war, ob auf dieser Fläche überhaupt genug Wind weht. Die Verwaltung erwidert darauf, dass bei einer Bauhöhe von 200 Metern der Standort in der Region Hannover egal wäre, da in den Höhen die Windkraft gleichmäßig gegeben sei. „Mit diesen 1,1 Prozent an möglicher Fläche stehen wir schon gut da,“ erklärt Meineke die Zahl, „Die Region gibt einen Orientierungswert von 0,7 Prozent vor.“ Doch wo liegt diese Nutzbare Fläche? Die 57,3 Hektar große Fläche liegt zwischen Wennigsen und der Wennigser Mark in Richtung Gehrden, nördlich der S-Bahn-Strecke. Mögliche Investoren gingen bei derzeitigen Schätzungen von möglichen fünf Windrädern aus. Bis jetzt ist es aber nur eine „Potentialfläche“. Weiter ist die Verwaltung mit ihren Plänen nicht. Außerdem „müssen“ Eigentümer nicht verkaufen und können auch nicht gezwungen werden dort Windräder zu bauen. Wann kommen die Windräder? Das weiß niemand. Der Wennigser Rat wartet erst einmal die Ministerpräsidentenkonferenz im März ab. Dann muss der Bauausschuss noch über weiche Ziele beraten. Vor der Sommerpause ist geplant die Details an das Planungsbüro zu geben.

Die Gemeinde Wennigsen hat die Präsentationen des Abends online gestellt.


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