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Bergstraße in Holtensen – CDU hat diverse Verbesserungsvorschläge

Foto: privat.

Holtensen. Vierzehn Empfehlungen aus dem Ortstermin am 13. Februar zur Bergstraße in Holtensen hat die CDU-Fraktion Wennigsen vorgelegt. Sie wurden bereits Ortsbürgermeister Wilhelm Subke und dem Fachbereich der Gemeinde mitgeteilt.  Den zahlreichen Anliegern, Interessierten, Ratskollegen und fachkundigen Mitarbeitern der Gemeinde dankt die CDU für ihre inhaltlichen Beiträge im Termin..

Grundlage der Ortsbegehung der CDU am 13. Februar war der Lageplan-Straßenbau des Ingenieurbüros Keuntje GmbH Stand Januar. Dieser sieht eine möglichst weitgehende Verlagerung der Fahrbahn nach Osten vor. Zwei Fahrbahnverengungen/ Gehwegverbreiterungen bei den Häusern 1 und 5 eine kleinere Verengung an der Treppe zur Stichstraße sind geplant. Der Gehweg wäre 1,17 bis 2,91 m breit und hätte ein Quergefälle von 2,5 % (was dort die DIN 18040-3 verletzen würde, kritisiert die CDU). Der Plan wurde im Termin von der Verwaltung geändert.

So soll der Gehweg nur noch mit einem überfahrbaren 6 cm-Rundbord abgegrenzt werden. Gegenüber von Hof 13 soll ein LKW/Mähdr.-überfahrbarer Seitenraum angelegt werden. Beim Quergefälle ist ein Wechsel vom bestehenden Dachprofil überwiegend zum einseitigen Schrägprofil geplant. Offen blieb, ob ein 12 cm-Hochbord auf der Ostseite überhaupt notwendig ist, wenn das Wasser bereits durch das Quergefälle nach Westen läuft. Das Hochbord würde neue Zwangspunkte schaffen und Parkräume reduzieren. Anlieger verwiesen auf die Linderter Straße Nrn. 7 und 9. Dort gibt es keinerlei Bord.

Beschlussempfehlungen:

1. Der Gehweg soll mindestens 1,30 m breit sein. Im Regelverlauf sind mindestens 1,80 m anzustreben und 2,00 m nicht zu überschreiten.

2. An der Ostseite sind der Randbereich (Hoch-, Rund- oder Flachbord und Oberfläche) und die noch fehlenden Absenkungen vor den Hauseingängen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer einvernehmlich bzustimmen.

3. Bei der Gossen- und Bordausführung ist sicherzustellen, dass zukünftig die Rechts vor Links-Vorfahrtsregel für alle Straßeneinmündungen gilt.

4. Zwischen der Station 0+994,40 (Trassenbeginn auf Linderter Straße) und der Station 1+025,95 ist eine Kurve mit ~1.700 m Radius vorzusehen, um die bisherige Straßenkrümmung beizubehalten. Gegenüber von Haus 2 wird der Gehweg dann zwischen 1,80 und 2,00 m breit.

5. Bei Station 1+075,00 (vor Haus 1) ist der Beginn der Fahrbahnverengung um ca. 4 m nach Süden zu verschieben, damit die Straßeneinmündung zu den Häusern 6 bis 10 frei bleibt.

6. Zwischen Station 1+077,24 und 1+100,00 ist die Trasse so nach Westen zu verschieben, dass eine Gehwegbreite von 2,00 m erreicht wird. 7. Bei Station 1+103 weist der Plan nur eine Gehwegbreite von 1,17 m aus. Hier soll der Gehweg mind. 1,30 m breit werden zu Lasten der Fahrbahn.

8. Bei Station 1+149 (Schuppen Nr. 5) weist der Plan eine Gehwegbreite von 2,91 m aus, davon 0,51 m auf privatem Grund.

9. Nahe der Station 1+175,00 (Einmündung Ernst-Staats-Weg) ist beim Profilwechsel ein Straßenablauf auf der Ostseite vorzusehen.

10. Von Station 1+223,51 ist der Trassenhauptpunkt (Kurvenbeginn) ca. 13 m nach Süden und ca. 0,40 m nach Westen zu verschieben. Der Plan weist dort einen bis zu 2,66 m breiten Gehweg auf. Nach der Verschiebung verblieben ca. 2,26 m Breite, die Verkehrssicherheit wäre höher durch bessere Einsicht in den Töpferweg und vor den Garagen Töpferweg 3 bis 5 verliebe noch Stell- und Sichtfläche.

11. Bei den Stationen 1+270,58 und 1+291,00 sind die Trassenhauptpunkte um 0,15 m nach Westen zu verschieben. Dies ergibt eine mittlere Gehweg[1]breite von 2,05 m und der Wurzelraum der Bäume wird geschont.

12. Zwischen Station 1+340 und dem Vörier-Berg-Weg (Hofstelle 20A) ist besondere Aufmerksamkeit auf die Ausführung der Gosse in Bezug zum Anliegergrundstück zu richten.

13. Ab Station 1+375,00 bis Ausbauende weist der Plan Gehwegbreiten von 2,15 bis 2,25 m auf. Hier ist die Trasse so nach Westen zu verschieben, dass der Gehweg im Mittel 2,00 m breit und die östliche Grünfläche geschont werden. Bei der Ausführung der Parkbuchten sind die Baumscheiben zu schonen.

14. Nahe der Station 1+550 ist eine Kuppe vorzusehen, damit vom Lüderser Weg überschießendes Wasser nicht die Bergstraße herab läuft.


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