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Ausschuss spricht sich für Satzung für Bürgerentscheide aus

Quelle: Stream der Sitzung von der Stadt Gehrden.

Gehrden. In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung (FWD) wurde über den Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheide diskutiert. Noch stehe kein Bürgerentscheid an, sollte dieser Fall jedoch eintreten, möchte die Verwaltung mit einer Satzung vorbereitet sein..

Bürgerentscheide gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind Folge eines zulässigen Bürgerbegehrens. Da in den Bestimmungen des NKomVG über den Verfahrensablauf eines Bürgerentscheids nur wenige Details direkt enthalten sind, müssen weitergehende bzw. abschließende Regelungen in einer eigenen Satzung geregelt werden, erklärte die Verwaltung zu ihrem Antrag. Hierzu wurde durch die Verwaltung eine Fassung einer entsprechenden Satzung formuliert, die ihre Grundlage in einer entsprechenden Satzung der Stadt Neustadt a. Rbge. hat. Die Stadt Neustadt a. Rbge. habe im vergangenen Herbst bereits zum zweiten Mal einen Bürgerentscheid durchführen müssen und hierbei gute Erfahrungen mit ihrer Satzung machen können. Auch wenn derzeit kein Bürgerentscheid im Stadtgebiet Gehrden zur Entscheidung ansteht, sollte eine derartige (Verfahrens-)Satzung vorsorglich rechtswirksam vorliegen, um im Bedarfsfall entsprechend vorbereitet zu sein.

Alle Ausschussmitglieder sprachen sich für so eine Satzung aus, um im Falle eines Falles einen Bürgerentscheid schnell umsetzen zu können. Der Ausschuss stimmte einstimmig für die Umsetzung einer Satzung. Der Rat muss dieser Entscheidung noch zustimmen.


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