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Auch Fahrrad oder E-Scooter dürfen nicht unter Alkohol- und Drogen gefahren werden

Barsinghausen. Unter dem Einfluss von Alkohol stand ein 39-jähriger Fahrradfahrer, welcher am 07. April, gegen 22 Uhr, auf der Hannoverschen Straße kontrolliert wurde..

Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise einer Alkoholbeeinflussung. Ein anschließender Test bestätigte den Verdacht und führte zu einem Wert von 1,66 Promille. Dem Betroffenen wurde eine Blutprobe entnommen.
Nur eine Stunde später, gegen 23 Uhr, wurde ein 16-jähriger Barsinghäuser auf einem E-Scooter im Bereich der Barsinghäuser Kernstadt kontrolliert. Der Fahrer wies Anzeichen einer Beeinflussung durch Betäubungsmittel auf. Ein Urintest untermauerte den Verdacht und dem Fahrzeugführer wurde schließlich eine Blutprobe entnommen. Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kfz handelt, stellt es in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizei untersagte den jeweiligen Verkehrsteilnehmern vorläufig die Weiterfahrt.
 


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