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Amtliche Unwetterwarnung - Extreme Glättegefahr

Hannover. DWD meldet: Amtliche Unwetterwarnung von Glatteis vom 19.Dezember 2 Uhr bis 19.Dezember 11 Uhr.

Es besteht Glättegefahr mit Gefährdungspotenzial durch gefrierenden Regen..

Der ADAC warnt: Die Wetterprognose sagen für den Wochenstart Blitzeis voraus: Die Fahrbahnen können am Montagmorgen noch gefroren sein und sich mit einsetzendem Regen in regelrechte Eisbahnen verwandeln. Entsprechend groß ist laut ADAC Niedersachen/Sachsen-Anhalt die Unfallgefahr – vor allem an schattigen Orten, etwa in Wäldern oder auf Brücken, wo die Straße der Witterung besonders stark ausgesetzt ist. Das Tückische an überfrierender Nässe: Die Eisschicht auf der Straße ist kaum zu erkennen und tritt plötzlich auf.

Ein Patentrezept für das Fahren bei Eis, Schnee und winterlicher Nässe gibt es nicht. Der ADAC empfiehlt, langsam, vorausschauend und umsichtig zu fahren. Die Devise lautet: größeren Abstand zum Vordermann halten, sanft bremsen und gefühlvoll lenken. Gibt es tatsächlich Blitzeis, sollte, wer kann, das Auto stehen lassen. Wird man unterwegs vom Eisregen überrascht, lieber eine Pause einlegen und dort im Zweifel auf den Streudienst warten. 
Übrigens: Autofahrer:innen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Pflicht, ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen – das kann entscheidend sein, wenn es um Haftungsfragen bei evtl. Unfällen geht!

Liegen winterliche Straßenverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor, darf man nicht mit Sommerreifen fahren. Erlaubt sind dann nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen, das besagt die situative Winterreifenpflicht in Deutschland. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einer Behinderung des Verkehrs aufgrund falscher Reifen bei winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, droht die Kürzung der Versicherungsleistungen.

Im Winter ist es ratsam, Eiskratzer, Handbesen und Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto zu haben. Auch die Scheibenwischanlage muss stets mit ausreichend Frostschutzmittel aufgefüllt sein. Die Scheiben müssen komplett von Eis befreit werden, denn wer nur mit einem „Guckloch“ unterwegs ist, riskiert einen Unfall - im Falle eines Crashs droht Mithaftung. Den Motor sollten Autofahrerinnen und Autofahrer allerdings nicht warmlaufen lassen. Denn nicht nur der Spritverbrauch steigt enorm an, es belastet auch die Umwelt - und der Motorverschleiß steigt erheblich. Eine weitere Folge kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sein.


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