Anzeige
Anzeige
Anzeige

Allgemeinverfügung an Christi Himmelfahrt regelt Aufenthalt in Steinhude

Steinhude. In den vergangenen Jahren hat es sich aus Sicht der Verwaltung und der Polizei bewährt, den Besuch in Steinhude an Christi Himmelfahrt teilweise zu steuern. Daher wurde auch in diesem Jahr wieder eine Allgemeinverfügung erlassen..

Sie beinhaltet insbesondere, dass das von Dritten wahrnehmbare Abspielen von Musik im Gebiet der Ortschaft Steinhude auf sämtlichen öffentlichen Flächen, auf dem Strandterrassenvorplatz, der Wiese zwischen Strandterrassen und Bootshaus der Feuerwehr und dem Kurparkgelände untersagt ist. Auf der Wiese zwischen Minigolfplatz/Strandterrassenparkplatz/Bruchdamm besteht das Abspielverbot von Musik erst ab 18 Uhr. Die vorgenannte Grünfläche ist zudem spätestens um 19 Uhr zu verlassen. Das Kurparkgelände rund um die Sonnenuhr wird ganztägig mittels Bauzäunen abgesperrt.

Das Grillen auf oben genannten Flächen ist aus Gründen des Brandschutzes untersagt.

Der Zutritt zur Badeinsel wird durch einen Sicherheitsdienst geregelt. Auf die Badeinsel dürfen weder alkoholische Getränke noch Glasflaschen jeglicher Art mitgenommen werden. Transportbehältnisse müssen für eine Sichtkontrolle geöffnet werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verweigert.

Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung sowie der städtischen Vorgaben zum Betreten der Badeinsel werden wieder ausreichend Polizeikräfte und ein Sicherheitsdienst sorgen.

Durch die aufgestellten Regeln soll allen Gästen in Steinhude einen angenehmen Aufenthalt ermöglicht werden. Der hierbei gewählte Mittelweg berücksichtigt die Interessen der Anwohnerschaft, der Feiernden am sogenannten Vatertag und der Besucherinnen und Besucher des Erholungsortes Steinhude.


Anzeige