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Airbus-Transport: Region lehnt Widerspruch des Serengeti Parks ab

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region/Neustadt. Die Region Hannover hat den Widerspruch des Serengeti Parks gegen die nicht erteilte naturschutzrechtliche Befreiung für den Schwerlasttransport eines ehemaligen Bundeswehrflugzeugs zurückgewiesen. Der Rumpf des Airbus A310 darf damit weiterhin nicht vom Flughafen Langenhagen durch das Landschaftsschutzgebiet „Ellernbruch“ in den Serengeti Park transportiert werden.

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Der geplante Streckenverlauf führt auf rund 1,8 Kilometern durch das Landschaftsschutzgebiet. Dort ist die Schädigung von Bäumen außerhalb des Waldes ganzjährig verboten. Für eine Genehmigung müsste der Serengeti Park daher entweder nachweisen, dass der Transport keine Schäden verursacht oder die Region Hannover müsste als Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung vom Schädigungsverbot erteilen.

Der Serengeti Park hat im Verlauf des Antrags- und Widerspruchsprozesses mehrere Gutachten vorgelegt. Eine Schädigung von Bäumen im Ellernbruch kann auch mit der Methode des „Reverse Rigging“, bei der Äste hochgebunden werden, nicht ausgeschlossen werden. „Landstraßen werden für den Autoverkehr in der Regel bis in eine Höhe von 4,5 Metern freigeschnitten. Der Rumpf des Flugzeugs hätte beim Transport eine Höhe von 6,8 Metern. Bei diesen Dimensionen kommt es zwangsläufig zu Eingriffen in die Natur. Wie groß die Schäden tatsächlich sind, konnten die vorgelegten Gutachten nicht zuverlässig prognostizieren“, berichtet Jens Palandt, Umweltdezernent der Region Hannover.

Im Zuge des Widerspruchsverfahrens habe die Untere Naturschutzbehörde noch einmal intensiv geprüft, ob es eine rechtliche Grundlage dafür geben könnte, eine Ausnahmegenehmigung für die Schnittmaßnahmen an den Bäumen im Landschaftsschutzgebiet zu erteilen. „Unserer Einschätzung bleibt unverändert: Es gibt in diesem Fall keinen Ermessensspielraum, ein Flugzeugtransport durch den Ellernbruch ist mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar“, so Palandt. „Die Region Hannover ist gerne bereit, den Serengeti Park bei der Erarbeitung von Alternativvorschlägen zu beraten.“

Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht werden.


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