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Änderungen bei der Notbetreuung in den Kindertagesstätten

Ronnenberg.

Mit der neuen Niedersächsischen Verordnung vom 17.04.2020 wurden die Voraussetzungen für eine Notbetreuung für einen Kita-Platz (Krippe: 0-2 Jahre, Kita: 3-6 Jahre und Hort: Nachmittagsbetreuung für Grundschüler) oder Platz in der Kindertagespflege erweitert.

Das Team Kinderbetreuung der Stadt Ronnenberg hat den Antrag für Notbetreuung angepasst. Das neue Antragsformular kann auf der Internetseite www.ronnenberg.de/corona heruntergeladen und bearbeitet werden. Die Anträge werden vom Team Kinderbetreuung geprüft.

Die Stadtverwaltung Ronnenberg bittet um Verständnis, dass die Veränderungen der Kriterien mit allen Beteiligten in den nächsten Tagen besprochen und organisiert werden muss. Derzeit sind die Voraussetzungen noch sehr allgemein gefasst, so dass hier seitens des Ministeriums noch weitere Definitionen erfolgen müssen. Des Weiteren ist noch seitens des Ministeriums zu klären wie mit den Anträgen umgegangen werden soll, wenn die maximale Gruppenteilnehmerzahl von fünf Kindern erreicht ist, denn in den Kita-Einrichtungen gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Räumen, die nicht auf viele „kleine“ Gruppen mit Kindern ausgerichtet sind, die Abstand halten müssen.

Hintergrund:

Bund und Land haben mitgeteilt, dass die Kita-Einrichtungen weiterhin nur eingeschränkt genutzt werden dürfen. Mit der neuen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales,  Gesund und Gleichstellung  vom 17.04.2020 wurde auch die Notbetreuung in § 1a Abs. 2 erweitert:

„Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.“

Gleichzeitig wurde aus dem Niedersächsischen Kultusministerium festgelegt, dass in einer Notgruppe maximal fünf Kinder betreut werden dürfen. In der Umsetzung der Notgruppen sind nach dem Kultusministerium folgende Punkte verbindlich zu Kontakteinschränkungen einzuhalten: nach Gruppen getrennte Nutzung des Außengeländes, getrennte Einnahmen von Mahlzeiten und getrennte zeitliche Regelungen für die Bring- und Abholphasen.

„Die Stadtverwaltung wird alles daran setzen, dass die Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden, sobald die offenen Fragen vom Ministerium geklärt sind, denn für die Eltern ist es gerade in der aktuellen Corona-Phase schon schwer genug“, erklärt Bürgermeisterin Stephanie Harms.


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