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Abitur-Prüfung Politik-Wirtschaft: Kultusministerin verkündet weiteres Vorgehen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region. Nach Verzögerungen bei der schriftlichen Abitur-Prüfung im Fach Politik-Wirtschaft aufgrund eines Einbruchs in einer Schule am vergangenen Donnerstag (11. April 2024) hat Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute bei einer Pressekonferenz erste Konsequenzen gezogen. Damit gibt die Ministerin sowohl den betroffenen Abiturientinnen und Abiturienten als auch den Schulen Klarheit und Handlungssicherheit..

Zuvor betonte Hamburg abermals: „Es ist und bleibt ärgerlich, dass der Einbruch in eine Schule am frühen Donnerstagmorgen dazu geführt hat, dass die Abitur-Prüfung im Fach Politik-Wirtschaft nicht wie ursprünglich geplant stattfinden konnte. An der überwiegenden Mehrheit der Schulen hat unser erprobter Notfallplan sowie die Bereitstellung der neuen Prüfungsaufgaben trotz erwartbaren Ruckelns aufgrund der unvorhersehbaren Situation funktioniert. Der weit überwiegende Teil der Schulen hat in dieser besonderen Situation mit Besonnenheit und Umsicht reagiert und die Herausforderung gut gemeistert – dafür danke ich den Lehrkräften und vor allem den Schulleitungen, aber auch den Mitarbeitern im Kultusministerium herzlich.  Dennoch war diese Situation für alle Beteiligten anstrengend und unbefriedigend. Die Bewältigung dieser besonderen Lage am vergangenen Donnerstagmorgen ist dennoch an den Schulen sehr unterschiedlich und zum Teil nicht optimal verlaufen. Hierdurch haben nicht alle Prüflinge eine Wahlfreiheit gehabt, einige haben sogar die verworfene Klausur geschrieben. Das bedauere ich aufrichtig, denn die Prüfungsphase ist ohnehin schon sehr belastend.“ Bereits unmittelbar nach den Problemanzeigen bei der schriftlichen Abitur-Prüfung hatte Hamburg angekündigt, dass sich ihr Ministerium zügig und mit Nachdruck alle ungeklärten Situationen anschauen und diese schnellstmöglich klären werde.

Hamburg weiter: „Für uns war am Prüfungsmorgen immer handlungsleitend, was das Beste für die Prüflinge ist. Mit der Zurverfügungstellung der Nachschreibklausur haben wir hier eine gangbare Lösung gefunden, die am wenigsten Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten verursachen sollte. Durch die unterschiedliche Umsetzung an einigen Schulen, ist eine Situation entstanden, die dazu geführt hat, dass nicht alle Prüflinge die gleichen Bedingungen hatten. Es ist meine Verantwortung als Kultusministerin, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen auf ein faires und gerechtes Abitur bekommen, also niemand Vor- oder Nachteile hat. Somit werden wir nun nachsteuern und damit Handlungssicherheit erlangen.“

Das hat die Ministerin veranlasst:

- Freiwillige Wiederholung der Prüfung für die Schülerinnen und Schüler, die am Tag der Prüfung keine Wahlmöglichkeit hatten: Die Abiturientinnen und Abiturienten, denen die Schule nicht wie geplant die individuelle Wahl eröffnet hatte, die Prüfung auf den 08.05.2024 zu verschieben, erhalten nachträglich die Möglichkeit, die Klausur zu wiederholen. In diesem Fall wird die Note der Wiederholungsklausur gewertet, die andere Klausur gilt als nicht geschrieben. Damit wird das Versäumnis des fehlenden Wahlangebots ausgeglichen.

- Verpflichtende Prüfungswiederholung: Die Prüflinge, denen die Schule ausschließlich die zuvor öffentlich gewordenen und damit verworfenen Abituraufgaben zur Bearbeitung ausgeteilt hatte, müssen leider in jedem Fall die Klausur mit neuen Aufgaben wiederholen.

- Zusätzlicher zentraler Nachschreibtermin: Da erfahrungsgemäß Prüflinge den Nachschreibtermin am 8. Mai 2024 krankheitsbedingt versäumen werden, bedarf es eines zusätzlichen Nachschreibtermins. Dieser wird auf den 5. Juni 2024 terminiert und ebenfalls mit zentralen Aufgaben stattfinden. Damit stellt das Land sicher, dass alle Abiturientinnen und Abiturienten ihre schriftliche Prüfung vor den Sommerferien abschließen und gemeinsam mit ihrem Jahrgang verabschiedet werden können. Zudem entlasten wir die Lehrkräfte der jeweiligen Schulen von der eigenen Aufgabenentwicklung.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen und Konsequenzen wird das Kultusministerium weitere Optimierungsprozesse einleiten, um aus den Abläufen des 11. April 2024 zu lernen. „Damit tragen wir gleichzeitig Sorge, dass sich derartige Fälle in der Zukunft nicht wiederholen“, betonte Julia Willie Hamburg. Und fügte hinzu: „Kein Kaltstart ist in der Regel reibungslos, wenn Abläufe zum ersten Mal durchlaufen werden, ergeben sich in aller Regel Optimierungsbedarfe. Das bisherige Sicherheits- und Übermittlungsverfahren der zentralen Abituraufgaben in den vergangenen 18 Jahren ist bewährt. Das zeigt sich vor allem daran, dass es bisher in Niedersachsen keinen Fall von Hacking gab. Dennoch hat uns die in dieser Form bisher erstmalige Situation am vergangenen Donnerstag auch gezeigt, dass über Optimierungen nachgedacht werden sollte. Einzelne haben wir unmittelbar letzte Woche vollzogen. So werden künftig präventiv bereits alle Nachschreibklausuren vorher verschlüsselt, um Zeit zu sparen.“

Denn in derartigen besonderen Lagen sollen den Schulen Ersatzaufgaben noch schneller zur Verfügung gestellt werden. Weitere Maßnahmen sind in Planung, können jedoch erst nach dem laufenden Abitur für den nächsten Durchgang angegangen werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Die hohen Sicherheitsstandards beim schriftlichen Abitur müssen weiterhin eingehalten werden und eine Erhöhung der Geschwindigkeit darf nicht auf Kosten der Sicherheit, Sorgfalt und Verlässlichkeit gehen.

Darüber hinaus hat der vergangene Donnerstag gezeigt, dass die wichtige Kommunikation in die Schulen hinein weiter optimiert werden kann. Hier wird darüber nachgedacht, zusätzlich zu dem bisherigen Verfahren weitere Kommunikationskanäle zu nutzen. Dazu gehört es, die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) verstärkt in die Kommunikation bei herausfordernden Situationen einzubinden. Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten könnten direkten Kontakt zu ihren Schulen aufnehmen. Ebenso wird geprüft, ob weitere technische Kanäle, wie beispielsweise SMS, in Notfallsituationen genutzt werden könnten. Denkbar ist auch ein Probealarm-Tag vor Beginn der Prüfungen, an dem Notfallszenarien mit den Schulen durchgespielt werden. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen der Schulen sollen zudem die Regelungen und Vorgaben für das Verfahren mit den Schulleitungen thematisiert und gegebenenfalls auch noch einmal konkretisiert werden, um hier für mehr Klarheit und Verlässlichkeit zu sorgen.


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