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Ab 1. Januar neue GVH Tarife

Region.

Zu Beginn des neuen Jahres findet im Großraum-Verkehr Hannover der übliche Tarifwechsel statt. Die Tarife werden an die Aufwandsentwicklung der Verkehrsunternehmen angepasst. Darüber hinaus tritt eine umfassende Tarifreform in Kraft.
 
Die Neuerungen im Ãœberblick:

 
A, B, C – nur noch drei Zonen für alle Fahrkarten
 
Neben der Anpassung der Preise zum neuen Jahr ändert der GVH das bestehende Zonensystem. Die Unterscheidung zwischen der „Ticket-Zone“ und der „Card-Zone“ in der Stadt entfällt. Zudem erhalten die Zonen neue Namen. Die vormals als „Hannover 1“ und „Hannover 2“ bekannten „Card-Zonen“ werden zur neuen Zone „A“ zusammengelegt. Die Zone „Umland“ wird zur Zone „B“ und die Zone „Region“ zur Zone „C“. Die Außenringe im Regionaltarif werden umbenannt in „D“, „E“ und „F“. Hinzu kommt eine neue Farbwelt, in der die Zonen dargestellt werden und die sich bereits auf fast allen Haltestellenmasten sowie allen anderen Informationsmedien wiederfindet.

Neue Produktnamen: Aus Tickets und Cards werden Fahrkarten

Auch die Tarifprodukte erhalten neue Bezeichnungen. Zukünftig ist einheitlich von Fahrkarten die Rede. Aus der „GVH MobilCard“ wird beispielsweise die „Monatskarte“, aus der „SchulCard“ wird die „Schulfahrkarte“ und aus dem „GVH KinderEinzelTicket“ wird die „Einzelkarte Kind“. Der Aufbau folgt dabei einem einheitlichen Baukastenprinzip. Die Grundlage für die neuen Produktbezeichnungen geht auf Ergebnisse der Marktforschung zurück. Damit reagiert der GVH auf die Bedürfnisse seiner Kunden.

Fahrten im Umland günstiger

Zeitkarten außerhalb des Stadtgebietes werden deutlich kostengünstiger. Wer nur im Umland von Hannover unterwegs ist, zahlt für eine „Monatskarte“ weniger als zuvor und weniger als in der Stadt Hannover. So kostet die „Monatskarte“ in den Zonen „B“ oder „C“ im Einzelverkauf nur 46,70 Euro, im Abo sogar nur 35,00 Euro. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verkehrsangebot im ländlichen Bereich nicht mit dem in der Stadt Hannover vergleichbar ist.

Schulfahrkarten sind das ganze Jahr und im gesamten GVH Gebiet gültig

Auch für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf die kostenlose „Schulfahrkarte“ haben, bringt die Tarifreform Vorteile: Der Gültigkeitsbereich der „Schulfahrkarte“ wird einerseits zeitlich und andererseits räumlich ausgeweitet. Sie ist nun das komplette Jahr über – auch in den Sommerferien – gültig. Und: Sie ist nicht mehr nur auf den Weg zwischen Schule und Wohnort begrenzt, sondern im ganzen GVH Gebiet nutzbar.

Preise für Fahrkarten im GVH werden moderat angepasst – einige Angebote bleiben stabil oder werden günstiger
 
Die Fahrpreise für „Einzel-“ und „Tageskarten“ werden im Durchschnitt um  2,1 % angehoben. Für „Einzel-“ und „6er-Karten“  ergibt sich eine Preisanhebung um 10 Cent pro Fahrt, für „Tageskarten“ eine Anhebung um 20 Cent, für die „Tageskarte Gruppe“ um 40 Cent. Preisbeispiele: Eine „Tageskarte“ in einer Zone kostet demnach 5,80 Euro, eine „Einzelkarte“ in einer Zone kostet 2,90 Euro.  „Kurzstreckenkarten“ (1,60 Euro) und die „Einzelkarte Kind“ (1,30 Euro) bleiben im Preis stabil. Gleiches gilt für die äußerst beliebte „Jugendnetzkarte“ (ehemals GVH SparCard). Sie kostet weiterhin nur 15 Euro pro Monat und kann u. a. von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, die keinen Anspruch auf eine kostenfreie „Schulfahrkarte“ haben. Sie gilt im gesamten GVH Tarifgebiet.
 
Für viele Käufer von „Monatskarten“ oder Abonnenten ergeben sich zum 1. Januar günstigere Preise. Eine „Monatskarte“ in Zone „A“ kostet 68 Euro. Im alten Tarif lag der vergleichbare Preis (GVH MobilCard 2 Zonen) bei 69,00 Euro. Die Monatskarte für Senioren „Monatskarte 63plus“ kostet für Zone „A“ 52,40 Euro. Der vergleichbare alte Preis (GVH MobilCard 63plus 2 Zonen)) lag bei 53,00 Euro. 
Preise im Regionaltarif steigen zum Teil
 
Regionaltarifkunden, die nicht bis in die Innenstadt von Hannover fahren, müssen mit Preiserhöhungen rechnen. Mit der Einführung der Regionaltarifangebote im Bereich „Jobticket“ ergeben sich allerdings für viele Kunden im Regionaltarif deutliche Entlastungen.

Ãœbergangsregelungen

Der GVH weist darauf hin, dass Karten aus dem Vorverkauf auch im neuen Jahr ihre Gültigkeit behalten. Einzelkarten, Sammelkarten und Tageskarten, die als „Ticket“ gekauft wurden, können noch bis Ende 2020 genutzt werden. Ein Beispiel: Die Fahrkarten für eine Zone gelten für die Zone, künftig also „A“, „B“ oder „C“, in der sie entwertet werden.

Monatskarten, die bis in den Januar hinein gelten, und Abonnementkarten können weiter genutzt werden. Auch wenn die Monatskarte nur für die alte Tarifzone „Hannover 1“ oder „Hannover 2“ gekauft wurde, gilt sie ab dem 1. Januar in der ganzen Tarifzone „A“, also im gesamten Stadtgebiet von Hannover. Fahrgäste, die nach der Tarifreform auf günstigere Angebote umsteigen wollen, können ihre alten Fahrkarten nach den üblichen Rückgaberegelungen in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen umtauschen.

Schülerinnen und Schüler, die (nach alter Begrifflichkeit) eine „SchulCard“ besitzen, müssen nichts ändern oder veranlassen. Ihre Schulfahrkarte können sie ab dem 1. Januar in den Zonen „A“, „B“ und „C“, also im ganzen Tarifgebiet des GVH, nutzen. Die Karten werden nicht ausgetauscht, sie gelten auch dann im gesamten Tarifgebiet, wenn bisher nur eine eingeschränkte Gültigkeit aufgedruckt ist.

Der GVH bittet um Verständnis, dass der neue Tarif auf den meisten Vertriebswegen erst ab dem 1. Januar erhältlich ist. Im GVH Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 in Hannover und in vielen Verkaufsstellen können bereits jetzt neue Fahrkarten gekauft werden.

Alle Informationen finden Sie auch auf gvh.de. Wichtige Änderungen der Tarifreform wie z. B. Preisinformationen sind zudem auch in den Bereichsfahrplänen sowie auf Aushängen an den Haltestellen zu finden. 


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