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3G-Regel in den Dienstgebäuden und Kindertageseinrichtungen der Stadt

Ronnenberg. Ab Donnerstag, 2. Dezember ist der Zutritt zu den Dienststellen der Stadt Ronnenberg nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Ein entsprechender Nachweis ist, in Papierform oder digital, mit sich zu führen. Wer über keinen gültigen Nachweis verfügt, darf die Gebäude nicht betreten. Die Nachweise werden von den Mitarbeitern entsprechend kontrolliert..

Diese Regelung gilt für die Rathäuser und alle weiteren städtischen Außenstellen der Stadtverwaltung. Der Einlass ist weiterhin nur mit Tragen einer medizinischen Maske und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Außerdem gilt die 3G-Regelung für das Betreten alle Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Diese Regelung erstreckt sich ausnahmslos auf sämtliche Gründe für ein Betreten der Kita (z.B. Bringen/Abholung der Kinder innerhalb der Einrichtung, Eingewöhnung, Elterngespräche, Elternabende, etc.). Auf dem Außengelände der Kita findet die 3-G-Regelung keine Anwendung.


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