Ronnenberg.
Das Sturmtief Xavier hat am 5. Oktober im Ronnenberger Stadtgebiet in verschiedenen Bereichen Schäden angerichtet. Mehrfach mussten die Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ronnenberg ausrücken, um Sturmschäden zu sichern oder zu beseitigen. Dazu gehörte auch die Entfernung des Kronenbruchs zweier Bäume auf dem Spielplatz „Am Goldfeld“ oder die Fällung einer Birke in der Straße „Am Sportpark“.
Auch der Bauhof der Stadt Ronnenberg war seit Sturmbeginn um etwa 12.30 Uhr bis nach 19 Uhr im Stadtgebiet unterwegs, um die entstandenen Schäden zu sichten und zu beheben. In der Kindertagesstätte „An der Halde“ musste ein Baum, der auf das Sonnensegel gestürzt war, entfernt werden. Ebenso musste eine umgestürzte Fichte auf dem Gelände der Kindertagesstätte in der Hirtenstraße beseitigt werden. Die erste Priorität bei den Arbeiten lag auf der Beseitigung von Umsturz- oder Bruchgefahren. So beispielsweise geschehen bei einem Kronenbruch an einer Weide „Am Rodelberg“ oder der Astbruch eines Ahorns an der „Berliner Straße“. Diese wurden sofort zerkleinert und aus dem Gefahrenbereich entfernt. Eine endgültige Abfuhr des Holzes kann allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Unter die zweite Priorität bei der Abarbeitung fallen bereits umgestürzte Bäume, sofern diese nicht zu Behinderungen führen oder zu weiteren Gefahren führen. Am 6. Oktober liefen die Aufräumarbeiten ab 5.30 Uhr weiter. Außerdem erfolgten weitere Kontrollen der Bäume im Stadtgebiet der Stadt Ronnenberg.
An beiden Tagen waren fünf Stadtmitarbeiter jeweils neun Stunden und zwei Stadtmitarbeiter jeweils 13 Stunden für die Arbeiten im Einsatz. Auch in dieser Woche sind weiterhin vier Mitarbeiter des Bauhofs für die Aufräumungsarbeiten ganztägig im Einsatz.
Durch die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage, ist der Oberboden sehr aufgeweicht und bietet den Bäumen weniger Haltekraft. Hinzu kommt, dass die noch belaubten Bäume eine größere Angriffsfläche den Sturmböen bietet.
In diesem Zusammenhang soll nochmals auf die Kontroll-/Verkehrssicherungspflicht der privaten Eigentümer aufmerksam gemacht werden. Die Verkehrssicherheitspflicht beispielsweise für umsturzgefährdete Bäume auf dem Grundstück liegt beim Eigentümer. Die Eigentümer sind verantwortlich und haftbar für verursachte Schäden an Personen und Sachgütern. Bestehen Zweifel über die Standfestigkeit des Baumes oder einzelner Äste, kann ein Antrag im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Ronnenberg auf Überprüfung gestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden und ist kostenlos für den Antragsteller.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Ronnenberg www.ronnenberg.de unter der Rubrik „Bürgerservice“/„Baumschutzsatzung“ zu finden.