Ronnenberg. Damit der Jahreswechsel sicher und ohne böse Überraschungen gelingt, appelliert die Stadt Ronnenberg gemeinsam mit Stadtbrandmeister Gunnar Scheele und Alexander Benne, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes im Polizeikommissariat Ronnenberg, an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit Pyrotechnik umzugehen. .
Ziel ist es, Schäden und Belästigungen für alle zu vermeiden. Wichtig ist auch - Wer einen Feuerwerkskörper zündet, haftet privatrechtlich für mögliche Schäden.
„Silvester ist eine Zeit der Freude und des Feierns, aber auch der Verantwortung. Ich appelliere an alle, Rücksicht aufeinander zu nehmen und vor allem sicher mit Feuerwerk umzugehen. So schaffen wir gemeinsam eine harmonische Atmosphäre, in der sich jeder wohlfühlen kann“, erklärt Bürgermeister Marlo Kratzke.
Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern
 Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) wie Wunderkerzen oder Knallbonbons darf das ganze Jahr über verkauft werden.
 Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) wie Raketen, Batterien und Böller ist ausschließlich vom 28. bis 31. Dezember erhältlich.
„Geknallt“ werden darf ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Sicherheitszonen
Es muss darauf geachtet werden, dass Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Die Mindestabstände betragen:
ï‚· 200 Meter bei Raketen und anderen Hochfeuerwerken.
 35 Meter bei stehenden oder geworfenen Feuerwerkskörpern.
Wichtige Hinweise zur Sicherheit geben die Einsatzkräfte zu bedenken:
1. Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden: Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk mit einer CE-Kennzeichnung und einer deutschen Gebrauchsanleitung versehen ist. Illegaler Feuerwerksbesitz kann nach dem Sprengstoffgesetz mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
2. Kein Zielen auf Menschen oder Tiere: Feuerwerkskörper dürfen weder gezielt noch geworfen werden, auch nicht von Balkonen oder aus Fenstern.
3. Kein Tragen in Kleidung: Feuerwerk sollte niemals in Taschen oder Kleidung aufbewahrt werden – Funkenflug kann es ungewollt entzünden.
4. Sichere Handhabung:
o Raketen nur in standsicheren Flaschen oder Halterungen abschießen.
o Kanonenschläge auf festem Untergrund zünden.
o Blindgänger niemals erneut anzünden.
o Unter Alkoholeinfluss kein Feuerwerk zünden.
5. Brandschutz:
o Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
o Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
6. Entsorgung: Abgebrannte Feuerwerkskörper nach dem Abkühlen in der Restmülltonne entsorgen. So verhindern Sie Verletzungen bei spielenden Kindern oder Tieren.
Im Notfall
Bei Bränden oder Verletzungen sofort die 112 anrufen und die Feuerwehr oder den Rettungsdienst informieren.
„Für uns als Feuerwehr ist es entscheidend, dass Feuerwerkskörper verantwortungsvoll genutzt werden. Nur so können wir verhindern, dass aus dem Fest der Freude ein Einsatz für uns wird. Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit alle sicher ins neue Jahr starten können“, so Stadtbrandmeister Gunnar Scheele.
"Lassen Sie uns gemeinsam mit Achtsamkeit und Freude ins neue Jahr starten!
Die Stadt Ronnenberg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und fröhlichen Start ins neue Jahr!" so der gemeinsame Aufruf der Polizei, Feuerwehr und Bürgermeisters.