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Kirchenkreis setzt Konzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt um

Anja Marquardt, Antje Marklein und Fritzi Lorenz (v.l.) stellen das Konzept der Grundschulungen vor. Foto: Freitag.

Region. Der Kirchenkreis Ronnenberg setzt derzeit ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt um. Zum Schutzkonzept gehören unter anderem ein Krisen- und Interventionsplan, Risikoanalysen für einzelne Gemeinden oder Angebote und als ein Baustein Grundschulungen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten. "Dieses Konzept setzen alle Kirchenkreis nach Beschluss der Landeskirche um. Die Landeskirche will die Prävention stärken und arbeitet gleichzeitig Altfälle auf", erklärt Superintendentin Antje Marklein..

Die Grundschulungen dauern jeweils vier Stunden. Ein erster Termin fand vor zwei Wochen in Bredenbeck statt. Bis Ende des Jahres sollen jeweils zwei Schulungen pro Monat folgen. Geleitet werden diese von der Regionaldiakonin Anja Marquardt und Fritzi Lorenz als Ehrenamtliche aus Benthe. Zur Schulung verpflichtet sind alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, in Beratung und Seelsorge oder in Leitungsfunktion sind. Dazu gehören Gremien im Kirchenkreis und Kirchenvorstände. Die Schulung beinhaltet unter anderem die Themenschwerpunkte Nähe und Distanz, Definition von sexualisierter Gewalt, den rechtlichen Rahmen, Strategien von Täter*innen, Intervention und das Konzept des Kirchenkreises.

„Wir wollen vor allem sensibilisieren und darüber informieren, in welcher Form interveniert werden kann. Leider ist es so, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt oft nicht gehört werden oder ihnen nicht geglaubt wird. Dazu trägt auch bei, dass Täter und Täterinnen gezielt und geplant vorgehen. Sie bauen Vertrauen auf, manipulieren das Umfeld und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen", sagt Anja Marquardt. Deshalb sei es wichtig, Betroffenen zuzuhören und Glauben zu schenken. Zur Schulung gehört auch die Information über die Schritte, nachdem ein Verdacht gegen einen Täter, eine Täterin, geäußert wurde. Hier greift der Krisen- und Interventionsplan im Kirchenkreis. So übernimmt zum Beispiel die Superintendentin die Plausibilitätsprüfung der geäußerten Vorwürfe und arbeitet mit einem Krisenstab im Kirchenkreis zusammen.