Empelde.
Am 28. Juni, führt das Jugendparlament der Stadt Ronnenberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Ronnenberg eine Party im Freibad Empelde durch.
Eine Teilnahme für 14- bis 27-Jährige ist nur nach vorheriger Anmeldung unter www.jugendparlament-ronnenberg.de möglich, die Anmeldefrist endet am 28. Juni um 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 3 Euro.
Zugang zur Feier wird ab 17:45 Uhr gewährt. Das Gelände ist nach 24:00 Uhr zu verlassen. Die Benutzung des Beckens ist ab 22:00 Uhr untersagt. Stellt der Alkoholisierungsgrad einer Person für sich selbst oder andere eine Gefahr dar, ist dieser Person die Nutzung des Beckens jederzeit untersagt.
Fühlt sich der Teilnehmer aufgrund seiner körperlichen Konstitution insbesondere infolge des Genusses von Alkohol nicht in der Lage, ohne Gefährdung von sich oder anderen Personen das Becken zu nutzen, hat sie oder er dem Beckenbereich fern zu bleiben.
Teilnehmer verpflichten sich, den Beckenbereich nur dann zu betreten, wenn sie über die erforderlichen Schwimmkenntnisse verfügen.
Auf dem Gelände sind begrenzte Schließmöglichkeiten für Handtücher und Wechselkleidung vorhanden.
Die Teilnehmerzahl der Schwimmbad-Party ist auf 450 Personen begrenzt. Sofern sich mehr als 400 Personen anmelden wird eine Auswahl der Teilnehmer unter Mitwirkung des Jugendparlaments unter den folgenden Auswahlkriterien in der genannten Rangfolge vorgenommen:
1) Einwohner der Stadt Ronnenberg 2) Los
Teilnehmer, die sich vorab angemeldet haben, bekommen eine Rückmeldung, ob sie an der Feier teilnehmen können. Nur wenn diese Rückmeldung erfolgt ist, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung gewährleistet.
Der Zugang zum Gelände erfolgt nur nach vorheriger Taschenkontrolle. Die Mitnahme von Getränken und Speisen ist nicht erlaubt.
Auf dem Gelände können nichtalkoholische Getränke erworben werden sowie von Personen über 16 Jahren auch alkoholische Getränke (Bier, Wein und Sekt). Die Ausgabe von alkoholischen Getränken erfolgt an Jugendliche, die ein Bändchen mit der entsprechenden farblichen Alterskennzeichnung haben. Pro Person wird je Bestellvorgang nur ein Getränk ausgegeben.
Es ist nicht gestattet, vorhandene Einzäunungen zu durchbrechen oder zu umgehen oder Gegenstände an diesen vorbei zu transportieren.
Einlass erfolgt nur mit einem entsprechenden Einlassbändchen. Diese sind nach Altersklassen farbig markiert. Die Bändchen können am Tag der Veranstaltung selbst an der am Freibad eingerichteten Ausgabestelle gegen Vorlage eines Lichtbildausweises (auch Schülerausweis) abgeholt werden.
Personen, die die Sicherheit und Ordnung stören oder diese aufgrund ihres Alkoholisierungsgrads gefährden, werden von der Feier verwiesen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.