Ronnenberg. Seit dem 1. April gilt für alle Hunde eine Anleinpflicht in der freien Landschaft: Im Wald, wie zum Beispiel im Naherholungsgebiet Benther Berg, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern. .
Die Stadt Ronnenberg weist daher erneut auf § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Waldgesetzes (NWaldLG) zum Leinenzwang hin:
Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli ist jede Person verpflichtet, ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft an der Leine zu führen.
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Der Leinenzwang gilt auch auf den zugehörigen Wegen und Gewässern.
Mit dieser Maßnahme sollen wildlebende Tiere, wie zum Beispiel neugeborene Rehkitze und am Boden brütende Vögel, vor streunenden und stöbernden Hunden geschützt werden.
Wer seinen Hund in der freien Landschaft nicht anleint und „frei“ laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen erteilt Frau Volgmann unter der Telefonnummer: 0511-4600343.