Ronnenberg.
Die Region Hannover hat gestern und damit circa zehn Wochen nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Ronnenberg die Haushaltssatzung der Stadt Ronnenberg für das Haushaltsjahr 2017 zwar
ohne Einschränkungen, aber nur unter Zurückstellung von Bedenken genehmigt.
Der Ergebnishaushalt 2017 ist insgesamt in Ertrag und Aufwand bei einem Gesamthaushaltsüberschuss von 101.700 Euro ausgeglichen. Dieser Saldo resultiert aus einem Defizit im ordentlichen Bereich von -328.700 Euro und einem positiven Ergebnis im außerordentlichen Bereich von 430.400 Euro. Die zwei folgenden Haushaltsjahre 2018 und 2019 sind ebenfalls in der Planung ausgeglichen.
Kritisch werden von der Kommunalaufsicht die im Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen weiteren Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 3,91 Millionen Euro sowie die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,65 Millionen Euro gesehen, die die bestehende hohe Gesamtverschuldung der Stadt weiter ansteigen lassen. Die nicht mehr vorhandene Liquidität, der Schuldendienst und die noch abzudeckenden Altfehlbeträge schränken die Handlungsfähigkeit der Stadt Ronnenberg bedeutend ein.
Dennoch hat die Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde die Festsetzung der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltssatzung 2017 genehmigt, um die notwendigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in die Infrastruktur der Pflichtaufgabenbereiche Abwasser, Brandschutz und Bildung sowie Kinderbetreuung in 2017 und 2018 sicherstellen zu können.
Abschließend mahnt die Kommunalaufsicht an, dass die Stadt Ronnenberg die Entschuldung nicht aus den Augen verlieren darf, gerade zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit für zukünftige Generationen. Alle städtischen Organe sollten sich mit der Entwicklung der Finanzlage weiterhin kritisch auseinander setzen und in ihre zukünftigen Entscheidungen mit einbeziehen. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde der Höchstbetrag der Liquiditätskredite von 25 Mllionen Euro für das Jahr 2017 sowie der Stellenplan genehmigt, gegen welchen seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken bestanden.