Ronnenberg.
Die Stadtverwaltung Ronnenberg plant auf Kita-Gebühren zu verzichten. Das niedersächsische Kultusministerium hat den Betrieb von Kitas, Kindertagespflegestellen und Horteinrichtungen wegen der Corona-Krise seit dem 16. März zunächst bis zum 18. April untersagt.
Für die Dauer der Betriebsuntersagung soll daher auf Kita-Gebühren verzichtet werden für: Krippenkinder (null bis zwei Jahre), Kinder in der Tagespflege (0-2 Jahre), die Inanspruchnahme der Betreuung von mehr als acht Stunden bei Kita-Kindern (drei bis sechs Jahre) und Hortkinder (Nachmittagsbetreuung für Grundschüler).
Die Betreuung der Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Besuch der Grundschule in den Kindertagesstätteneinrichtungen ist in Niedersachsen beitragsfrei. Der Krisenstab der Stadt Ronnenberg (Bürgermeisterin Stephanie Harms, Erster Stadtrat Torsten Kölle und Fachbereichsleiter Frank Schulz) hat bereits zehn Tage nach Schließung der Einrichtungen ein Konzept für die Erstattungsmöglichkeiten für die Eltern verwaltungsintern abgestimmt und die Fraktionsvorsitzenden informiert.
Die Regelungen für die Entlastungen gelten auch für:
- Ronnenberger Kinder, die eine Einrichtung außerhalb der Stadt Ronnenberg besuchen. Wenn die Eltern über die dortige Kommune oder den Träger keine Erstattung bekommen, erhalten sie aufgrund der aktuellen Satzung eine Erstattung bis zum maximalen Höchstsatz in der jeweiligen Betreuungsform und -zeit. Die Träger haben allerdings vorrangig alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen.
- Ronnenberger Kinder, die in nichtstädtischen Einrichtungen (kirchliche bzw. private Träger) in Ronnenberg betreut werden. Auch hier haben die nichtstädtischen Träger zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Darüber hinaus sind, soweit erforderlich, hierfür die Betriebsführungsverträge entsprechend anzupassen.
Mit diesen Maßnahmen sollen Eltern finanziell entlastet werden:
Zum einen die Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf einen Platz in einer Notfallgruppe haben. Einige Eltern stehen seit dem 16. März vor der großen Herausforderung, die Kinder zu betreuen, während sie vielleicht im „Home Office“ sind und zu Hause arbeiten und parallel die eigenen Kinder betreuen. Andere Eltern sind in Kurzarbeit oder sind selbständig und können ihre Geschäfte nicht öffnen und haben somit extreme finanzielle Einschnitte, begründet Bürgermeisterin Stephanie Harms den Vorschlag des Krisenstabs der Stadt Ronnenberg. Zum anderen auch die Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind. Diese Eltern arbeiten in systemrelevanten Berufen und an ihrem Arbeitsplatz vor Ort, damit alle anderen zum Beispiel medizinisch oder mit Lebensmitteln versorgt werden können. Bürgermeisterin Harms: „Wir können so den Eltern danken, die in dieser besonderen Situation für uns alle da sind“.
Voraussetzung für den Verzicht der Beiträge ist eine Satzungsänderung, die vom Rat der Stadt Ronnenberg beschlossen werden muss. Noch ist allerdings unklar, ob der Rat aufgrund der aktuellen Corona-Situation im Mai tagen kann. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dennoch aktuell vom Team Kinderbetreuung vorbereitet. Nach dieser Vorlage sollen die Gebühren vollumfänglich erstattet bzw. gar nicht erst erhoben werden. So würden Eltern erst dann wieder für eine Kinderbetreuung zahlen, wenn die Kitas wieder öffnen. Weiterhin ist seitens der Stadtverwaltung geplant, dass die Beiträge für März zur Hälfte zurückgezahlt werden, da die Einrichtungen seit dem 16. März geschlossen sind. Ab April sollen dann bis zur Wiederaufnahme des Betriebs keine Gebühren mehr erhoben werden. Die monatlichen Beitragsgebühren der Eltern (und damit der Beitragsausfall der Eltern) betragen bei den Einrichtungen rund 70.000 Euro.
Bis zur endgültigen Entscheidung durch den Rat brauchen Eltern, die die Gebühren über das Lastschriftverfahren einziehen lassen, nichts zu tun: Die Abbuchung für den Monat April wurde von der Stadtkasse ausgesetzt. Gebühren für die Mittagessen werden ebenfalls nicht erhoben bzw. bereits gezahlte Essensgelder werden erstattet, da die Kinder auch kein Mittagessen seit dem 16. März in den Einrichtungen erhalten, ergänzt Fachbereichsleiter für Interne Dienste Frank Schulz. Für die Kindertagespflege ist zur Erstattung der Elterngebühren vorgesehen, die Regelung für die städtischen Einrichtungen zu übernehmen. Die monatlichen Beitragsgebühren (und damit der Beitragsausfall der Eltern) betragen bei der Kindertagespflege rund 11.000 Euro.
Erster Stadtrat Torsten Kölle: „Auch für die Tagespflegeeltern wird eine Satzungsänderung derzeit parallel vorbereitet, da wir bei der Betreuung der Krippenkinder auch auf unsere Tagespflegeeltern angewiesen sind.“