Ronnenberg. Auch im Verlauf des Jahres 2022 finden wieder Haushaltsbefragungen im Rahmen des Mikrozensus in der Stadt Ronnenberg statt. Die Mikrozensuserhebung wird seit 1957 durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung im Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich nach einem mathematischen Zufallsverfahren rund 1% aller Haushalte befragt. .
Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online direkt durch das Landesamt für Statistik (LSN).
Alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben, unterliegen der Auskunftspflicht. Eine Befreiung davon ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Befragung innerhalb der Stadt Ronnenberg findet in den Stadtteilen Ronnenberg, Empelde, Weetzen und Benthe statt. Betroffen sind diverse Haushalte in folgenden Straßen in Ronnenberg: Ihmer Tor, Bettenser Weg, Im Großen Feld, Über den Beeken; in Empelde: Emil-von-Behring-Straße, Häkenstraße, Schmiedeberger Straße, Berliner Straße; in Weetzen: Am Bettenser Berg, Birkenweg; in Benthe: Hengstweg.
Gleichzeitig findet in diesem Jahr auch bundesweit der Zensus 2022 statt, dessen Erhebung in der Stadt Ronnenberg von Erhebungsbeauftragten der Erhebungsstelle Zensus 2022 der Region Hannover durchgeführt wird. Es handelt sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Befragungen mit Auskunftspflicht. Während der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) jährlich durchgeführt wird, findet der Zensus („große Volkszählung“) nur alle zehn Jahre statt.
Bei beiden Erhebungen werden die zu befragenden Haushalte mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt, sodass es durchaus möglich sein kann, dass Haushalte sowohl beim Mikrozensus als auch beim Zensus um Auskunft gebeten werden.
Nähere Informationen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.