Ronnenberg.
Bürgermeisterin Stephanie Harms hat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre auf Grundlage § 32 Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) erlassen. Hiernach kann die Hauptverwaltungsbeamtin, wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordern, die Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen ganz oder teilweise sperren.
Vor dem Hintergrund der aktuell sich wegen der Coronavirus-Pandemie gravierend verschlechternden Wirtschaftslage sind durchgreifende Einnahmeausfälle bei den Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu erwarten. Allein bei der Gewerbesteuer ist aktuell ein Rückgang der Vorauszahlungsbeträge von über zwei Millionen Euro zu verzeichnen. Darüber hinaus gehen laufend Stundungsanträge für veranlagte Nachzahlungsbeträge Gewerbesteuer ein, denen entsprechend der Vorgaben von Bund und Land großzügig stattzugeben ist. Hier beläuft sich die Größenordnung aktuell auf weitere 630.000 Euro.
Unabhängig von den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der Hauptertragsarten kommen auch auf der Aufwandsseite des Ergebnishaushalts insoweit noch die aktuell nicht abschätzbaren finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Ronnenberg zu. Die haushaltswirtschaftliche Sperre umfasst im Ergebnishaushalt verschiedene Aufwandsarten für insgesamt rund 1,2 Millionen Euro, die als Vorgabe für die mittelbewirtschaftenden Stellen der Verwaltung mit globalen Sperrquoten zwischen 10 und 25% belegt werden. Im Bereich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Beispiel: Bewirtschaftung und Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens) ergibt sich hieraus ein maximales Einsparpotenzial von rund 994.000 Euro und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Beispiel: Geschäftsaufwendungen der Verwaltung) von weiteren bis zu 226.000 Euro. Die Größenordnung der einzelnen Sperrquoten orientiert sich an der Beeinflussbarkeit der Aufwandsarten, ohne dabei die Aufrechterhaltung des Betriebs von Verwaltung und Einrichtungen substanziell zu gefährden.
Bei der Inanspruchnahme der veranschlagten zahlungswirksamen Personalaufwendungen gilt darüber hinaus, mögliche Einsparpotenziale auszuschöpfen. Hierzu ist jedwede personalwirtschaftliche Maßnahme, insbesondere Einstellungen einer kritischen Prüfung hinsichtlich des Umsetzungszeitpunktes zu unterziehen.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme der im Finanzhaushalt veranschlagten Investitionen gilt es, entsprechend der Vorgaben der Kommunalaufsicht im Zuge der Haushaltsgenehmigung, die Ansätze hinsichtlich Notwendigkeit und zeitlicher Umsetzbarkeit einer kritischen Prüfung zu unterziehen und deren Erforderlichkeit ggf. neu zu bewerten. Die korrespondierend zur Finanzierung der Investitionen anteilig veranschlagten Investitionszuwendungen von Bund, Land und Region sind möglichst umfassend im laufenden Haushaltsjahr zu generieren. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu angehalten, weitere etwaige Zuwendungsmöglichkeiten zu akquirieren, um die Kreditfinanzierung von Investitionen so gering wie möglich zu halten.