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Bestandsaufnahme Schallschutz

Empelde/Ronnenberg/Weetzen.

Die Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in den Stadtteilen Empelde, Ronnenberg und Weetzen. Schallschutzfenster und -lüfter bringen deutliche Besserung der Lärmsituation. Haus- und Wohnungseigentümer entscheiden über Teilnahme am Programm.

Zu Beginn des Jahres wurden von der Deutschen Bahn AG im Rahmen des "Sonderprogramms zur Minderung der Verkehrsbelastung an besonders lärmbelasteten Schienenwegen" im Stadtteil Empelde bereits Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie errichtet. Diese Maßnahme wird im kommenden Jahr in den Stadtteilen Ronnenberg und Weetzen fortgesetzt. Das Programm umfasst aber auch die Umsetzung weiterer Lärmsanierungsmaßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Belüftungsanlagen.

Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden von der Deutschen Bahn AG Gebäude und Wohnungen in den Stadtteilen Empelde, Ronnenberg und Weetzen ermittelt, die den zulässigen Lärmsanierungsgrenzwert überschreiten und vor dem 1. April 1974 erbaut wurden beziehungsweise in einem Bebauungsplan liegen, der vor diesem Datum rechtsverbindlich wurde.  Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, wie den Einbau von Schallschutzfenstern.

In den nächsten Tagen erhalten die betroffenen Eigentümer von der Stadt Ronnenberg die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen von einem durch die Deutschen Bahn AG beauftragten Ingenieurbüro ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung.

Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Rückantwort lohnt sich also in jedem Fall!

Für Fragen zu dem Förderprogramm und dem weiteren Ablauf steht das Ingenieurbüro as-Beratung in Immissionsschutz unter der Telefonnummer 02972364841-0 oder mail(at)immissionsberatung.de zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die informierten Eigentümer einen Anspruch auf eine Lärmsanierung haben.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

Gut 1.700 Kilometer von insgesamt 3.700 Kilometern als besonders laut eingestufte Strecken wurden bislang mit Mitteln aus dem freiwilligen  Lärmsanierungsprogramm des Bundes lärmsaniert. Dafür wurden seit Beginn des Programms im Jahr 1999 700 Kilometer Schallschutzwände errichtet und über 58.400 Wohnungen mit passivem Lärmschutz wie Schallschutzfenstern ausgestattet. Insgesamt haben Bund und DB bis heute über 1,3 Milliarden Euro im Rahmen des Programmes investiert. Bis 2020 sollen insgesamt 2.000 Streckenkilometer lärmsaniert sein.