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Autofahrer hat nicht die notwendige Fahrerlaubnis um mit Anhänger zu fahren

Ronnenberg. Am Samstag, 18. Mai gegen 8 Uhr wurde in der Straße Bettensen ein Gespann, bestehend aus einem VW Transporter und einem Anhänger, durch eine Funkstreifenwagenbesatzung zum Zweck einer Verkehrskontrolle gestoppt..

Der 43-Jährige Fahrzeugführer aus Gehrden konnte vor Ort lediglich einen Führerschein mit der Klasse B vorlegen, welche zum Führen des Gespanns allerdings nicht ausreichend
ist. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurde eingeleitet, zudem wurde die Weitefahrt untersagt.