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Einjähriger Tochter Quecksilber gespritzt – Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen

Alexander K. (30) und Maike W. (34) vor dem Landgericht Hannover.

Hannover/Springe. Am heutigen Dienstagvormittag, 2. April, wurden im Prozess gegen Alexander K. (30) und Maike W. (34) am Landgericht Hannover die Plädoyers gehalten. Beiden wird von der Staatsanwaltschaft Hannover u.a. versuchter Mord vorgeworfen, da sie im Sommer 2023 der leiblichen und damals erst einjährigen Tochter von K. in Springe gemeinschaftlich Quecksilber injiziert haben sollen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe, die Angeklagten entschuldigten sich.

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Die Tat sei unermesslich, erklärte die Staatsanwaltschaft zu Beginn ihres Plädoyers, trotzdem hätte man die Tatumstände sachlich aufklären müssen. Man sehe bei Alexander K. eine hohe kriminelle Energie, Grausamkeit und niedere Beweggründe, da er seiner eigenen Tochter das giftige Quecksilber injizierte, nur um sich an seiner Ex-Frau zu rächen. K. und W. räumten innerhalb des Prozesses die Tat als solches ein, beide beschuldigten sich jedoch gegenseitig, die Spritze gesetzt zu haben. Für die Staatsanwaltschaft macht es jedoch keinen Unterschied, wer der damals Einjährigen wirklich das Quecksilber zwischen die Fußzehen und in den hinteren Oberschenkel injizierte. „Aus Chatverläufen wird deutlich, beide haben die Tat geplant. W. hat aktiv im Internet nach quecksilberhaltigen Thermometern gesucht und erinnerte K. an das Vorhaben. K. traf dann die Entscheidung zum Kauf. Beide sind Mittäter. Beide haben vorsätzlich gehandelt und den möglichen Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“ Als Zeitpunkt für die Injektionen wurde die anstehende Kurt der Ex-Frau ausgesucht, da beide eine medizinische Grundausbildung besitzen und sich im Internet nachweislich über Quecksilbervergiftungen informierten, war ihnen bewusst, dass die Vergiftung erst verzögernd Auswirkungen gezeigt hätte. Glücklicherweise sei durch eine bakterielle Verunreinigung schnell eine Infektion aufgetreten und das Kind schnell in Behandlung gekommen. „Auch wenn die Ärzte Zeit brauchten, bis sie die Vergiftung erkannt wurde, konnte Schlimmeres verhindert werden. K. und W. nutzen aber die Gelegenheit nicht, um die Tat zuzugeben und die Ärzte schon früh auf die Ursache Quecksilber aufmerksam zu machen.“ Viel mehr habe K. durch seine verzögerte Zustimmung einer Behandlung auf Zeit gespielt. W. habe die Verlegung des Kleinkindes in ein Krankenhaus in Hannover im Chat mit den Worten „Mega! Heimspiel.“ kommentiert.

Die Vergiftung sei massiv gewesen und bei einem einjährigen Kind hätte man auch einen tödlichen Ausgang ausgehen müssen. Auch wenn Alexander K. in seinem Teilgeständnis angab, er habe die Tochter zum Pflegefall machen wollen, damit seine Ex überfordert sei und er als Vater wieder eine größere Rolle einnehmen könne. W. soll sich von der gemeinsamen Tat eine engere Bindung an K. erhofft haben und dass dieser sich weiterhin auch um ihre beeinträchtigte Tochter kümmere.

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung un bei Alexander K. auch wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Für Maike W. 11 Jahre.

Die Tochter leidet weiter

Die Nebenklage bezeichnete die Beziehung von gegen Alexander K. und Maike W. als toxisch und dass beide kaltherzig gehandelt haben. Die Geständnisse seien spät gekommen und von Falschaussagen gespickt. „Wer angibt sein Kind abgöttisch zu lieben und es doch vergiftet, nur um der Ex-Frau zu schaden, zeigt meiner Meinung doch eine gestörte Persönlichkeit.“ Auch das W. glaubte, dass K. sein eigenes Kind vergifte und sich dann weiter liebevoll um ihre Tochter kümmere, sei absurd. „Sie schrieb K. am nächsten Tag, dass sie so glücklich am Vorabend gewesen sei. Wer schreibt sowas nach so einer Tat?“ Laut Nebenklage leide das Kind an Schlafstörungen, sei traumatisiert, die Hornhaut und die Nieren seien geschädigt. Es stehen weiterhin Arztbesuche an und es sei unklar, ob Spätfolgen wie Lähmungen und andere auch geistige Einschränkungen sich noch ausprägen können. „Die ganze Familie hat große Angst davor, Alexander K., auch wenn es erst in einigen Jahren ist, wieder über den Weg zu laufen.“

Verteidigung sieht keinen Tötungsvorsatz

Die Verteidigung von Alexander K. bezeichnete die Idee ihres Mandanten, sich auf solche Weise bei der Ex-Frau zu rächen, als grotesk. Auch wenn das Ziel in gewisser Weise erreicht worden sei, habe die Tat in erster Linie das eigene Kind getroffen. In der Recherche zu Quecksilber habe K. aber herausgefunden, dass der Krankheitsverlauf bei einer Quecksilbervergiftung viele Auswirkungen haben kann, aber ein tödlicher Verlauf nicht zu erwarten sei - von einem Tötungsvorsatz könne daher keine Rede sein. Das Kind habe viel erlitten und erhebliche Schäden erlitten, es sei jedoch nie in Lebensgefahr gewesen. Solch eine Tat gegen das eigene Kind sei unfassbar, so die Verteidigung, aber der Mandant habe sich geständig gezeigt, zur Aufklärung beigetragen und zeige Einsicht und Reue. Ein Strafmaß wollte K.s Verteidigung nicht vorschlagen, bat aber um eine geringere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Auch die Verteidiger von Maike W. sehen bei K. keine Tötungsabsicht und somit auch nicht bei ihrer Mandantin. K. sei narzisstisch und manipulativ und habe entsprechend auch auf die Geburt seines Kindes reagiert. Auch die Beziehung zu W. sei nicht gleichrangig verlaufen. Er habe ein Motiv gehabt, W. hingegen nicht. Ihr vorzuwerfen, mitgemacht zu haben, um die Bindung zu K. zu festigen, widerspreche eine Abtreibung des gemeinsamen Kindes, ohne das Wissen von K. Am Ende bleibe die Erkenntnis, dass W. bei der Tat von K. anwesend war und die Tochter gehalten habe – was aber nicht als Mittäterschaft zu werten sei. Auch die Verteidigung von Maike W. forderte eine geringe Strafe, als gefordert.

Die Angeklagten entschuldigten sich

Zum Abschluss durften die Angeklagten sich noch einmal äußern. Alexander K. Entschuldigte sich bei seiner Tochter und seiner Ex-Frau. Er könne nicht verstehen, wie es dazu kommen konnte und bedauere es sehr. Er schäme sich sehr für seine Tat. „Ich werde so etwas nie wieder tun, oder nur daran denken. Ich wollte mein Kind nicht töten“, so K.

Unter Tränen entschuldigte sich auch Maike W. Der Richter gab ihr einige Minuten Zeit, um sich zu fassen. Das sagte W.: „Es tut mir leid. Auch das ich so lange nichts gesagt habe. Ich hatte Angst vor K. und seinem Vater. Es tut mir leid.“

Ein Urteil soll am 10. April gesprochen werden. Richter Grote erklärte, dass man sich für eine Entscheidung Zeit nehmen wolle.

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