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Bundestagswahl 2025 - Wahlbenachrichtigungskarten werden bis 2. Februar versandt

Laatzen. Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlberechtigte Personen erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungskarten. Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 6. Februar versendet werden.

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Wahlberechtigte Personen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung eines Wahl-scheins und die Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Dies kann ab dem 27. Januar 2025 über die offizielle Internetseite der Stadt Laatzen (www.laatzen.de) oder ab dem 3. Februar 2025 mittels Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarten erfolgen. Die Wahlbenachrichtigungskarten können bei der Stadt Laatzen abgeben oder im frankierten Umschlag zurückgesendet werden.

Zudem besteht ab Montag, 10. Februar 2025 die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen in der Briefwahlstelle zu erhalten. Die Briefwahlstelle befindet sich in der achten Etage im Rathaus (Marktplatz 13, 30880 Laatzen). Der Zugang zur Briefwahlstelle ist barrierefrei möglich. Die Briefwahlstelle kann zu folgenden Öffnungszeiten aufgesucht werden:

Montag, Dienstag, Freitag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 17 Uhr

Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr

Am Freitag, dem 21. Februar, hat die Briefwahlstelle abweichend von 10 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.

Die Stadt Laatzen weist darauf hin, dass auf Grund des vorgezogenen Wahltermins der Zeitraum für die Möglichkeit der Briefwahl verkürzt ist. Auch die Briefwahlstelle ist zu dieser Wahl nur zwei Wochen geöffnet. Alle Personen, die an der Briefwahl teilnehmen möchten, werden gebeten, sich frühzeitig um die Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu kümmern. Briefwählende haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung - Region Hannover (Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover) eingehen.

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