Hannover. Einem 38-Jährigen wird von der Polizei der Straftatbestand des Alleinrennens vorgeworfen. Ob er mit 220, 190, oder 152 km/h unterwegs war, konnte die Polizei wohl nicht exakt feststellen. Kurios ist auch, dass der beschuldigte Mechaniker mit einem defekten Kundenfahrzeug unterwegs war, welches diese Geschwindigkeiten nicht erreichen konnte. Der Fall landet nun vor dem Amtsgericht Wennigsen.
„Mein Mandant befuhr mit einem defekten Fahrzeug BMW 850i die B217 in Richtung Hameln. Mein Mandant wurde dann von einem Polizeifahrzeug verfolgt und bei der Abfahrt der B217 auf die Landstraße K231 in Richtung Gehrden angehalten und ihm wurde vorgeworfen, er habe die Bundesstraße mit 220 km/h befahren, obwohl dies der Defekt des Motors und die Mängel des Motors überhaupt nicht zuließen“, erklärt Rechtsanwalt Michael K. Hahne die Sichtweise seines Mandanten. Sein Mandant habe dann die behauptete Geschwindigkeit bestritten, weshalb die Polizei sich auf 190 km/h korrigierte und ihm schlussendlich vorwarf, mindesten mit 152 km/h unterwegs gewesen zu sein.
„Nachdem mein Mandant dies weiter bestritt und darauf hinwies, dass lediglich die Motorgeräusche aufgrund des Defekts unverhältnismäßig laut seien, wurde ihm angedroht ein Strafverfahren wegen Alleinrennens einzuleiten“, so der Rechtsanwalt weiter, „Mein Mandant kann sich die Vorwürfe überhaupt nicht erklären, weil der Defekt des Motors und die Mängel des Motors eine derartige Beschleunigung und Geschwindigkeit nicht zulassen.“
Das Kundenfahrzeug wurde laut Rechtsanwalt dem Mandanten zur Reparatur in dessen Kraftfahrzeugwerkstatt übergeben. „Der Motor sollte keiner weiteren Belastung ausgesetzt werden.
Ob die Angaben des 38-Jährigen stimmen, oder die der Polizei, soll nun vor dem Amtsgericht in Wennigsen geklärt werden. Nicht nachvollziehbar ist außerdem, dass auf eine bloße und grobe Geschwindigkeitsschätzung hin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde und der Führerschein sichergestellt wurde, sodass der Mandant nicht seiner Tätigkeit vollumfänglich nachkommen kann und damit auch eine Existenzbedrohung besteht“, kritisiert Rechtsanwalt Hahne.
In dem Gerichtstermin werden Zeugen zum Nachweis des Defekts am Motor und zur Leistungsfähigkeit des Pkws und die Polizeibeamten zu den Umständen der behaupteten Geschwindigkeitsschätzung gehört.