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Standfestigkeit von Grabmalen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Gehrden. Die Stadt Gehrden ist als Friedhofsträger verpflichtet, die Grabmale auf den städtischen Friedhöfen (Ditterke, Gehrden, Lemmie, Leveste, Northen und Redderse) jährlich auf Standfestigkeit überprüfen zu lassen.

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Die Prüfung wird durch das beauftragte Ingenieurbüro voraussichtlich in der Zeit vom 2. bis 3. April durchgeführt. Werden schadhafte oder nicht standsichere Grabmäler festgestellt, so werden die Nutzungsberechtigten darüber schriftlich von der Stadt Gehrden informiert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabmales verpflichtet ist.

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