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NordWestLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in Gehrden

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

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Gehrden. Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung NordWestLink. Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Vorhaben am 1. März 2024 im Netzentwicklungsplan 2023 - 2037/2045 (NEP 2037/2045) bestätigt hat, beginnen nun die Untersuchungen für das weitere Planfeststellungsverfahren, vornehmlich Kartierungsarbeiten.

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Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §19 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Durchgeführt werden Biotoptypenkartierung, die durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines potenziellen Leitungsverlaufs im Präferenzraum stattfinden.

Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in Gehrden im Zeitraum vom 18. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024.

Die Unterlagen liegen am Auslageort der Gemeinde Gehrden zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Donnerstag 15 - 18 Uhr) aus: Stadt Gehrden, Stadtentwicklung und Umwelt, Kirchstraße 1-3 30989 Gehrden.

Mitarbeiter der TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren, die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

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