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Windkraft: Rat beschließt Resolution

Barsinghausen.

Mit einer Resolution wendet sich nun der Rat der Stadt Barsinghausen an die Landesregierung. In der von der FDP und der AfB (Aktiv für Barsinghausen) verfassten Resolution soll die Niedersächsische Landesregierung sich für einen größeren Mindestabstand zwischen den geplanten Windrädern im Vorranggebiet zwischen Gehrden, Wennigsen und Barsinghausen einsetzen.

Der Betreiber habe laut Resolution bereits die Anzahl der geplanten Windräder von sieben auf fünf reduziert. Dennoch sei der Windpark einer der größten Anlagen mit einer Höhe von 240 und 260 Metern. Weiterhin wird der Abstand zwischen den Windrädern und der Wohnbebauung kritisiert: "Der niedersächsische Windenergieerlass hat bezüglich Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land den Abstand von 400 Metern als harte Tabuzone ausgewiesen." Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover wurde ein Abstand von 800 Metern festgelegt. "Die abschließende Überprüfung der erforderlichen Abstände kann danach nur in sehr teuren Klageverfahren erfolgen", heißt es in der Resolution. Ein Beispiel solle sich die Landesregierung vom Bundesland Bayern nehmen: Hier sollen Windenergieanlagen einen Mindestabstand "der zehnfachen Anlagehöhe zur Wohnbebauung einhalten, die sogenannte Zehn-H-Regelung".

Die Basinghäuser Grünen sprachen sich sogar für einen Mindestabstand von 1.000 Metern aus. Die AfB betonte: "Mit dieser Resolution wollen wir zeigen: Wir akzeptieren die Energiewende." Ebenfalls für die Windenergie sprach sich ein Mitglied der Bürgerinitiative "Gegenwind" aus. Die AfD sprach sich zwar ebenfalls für die Resolution aus, betonte jedoch, dass sie nicht für die Energiewende sind. Einstimmig folgten die Fraktionen der Resolution.

Die Barsinghäuser SPD reichte zur Resolution einen Änderungsantrag ein. Die Sozialdemokraten fordern einen "bundesweit einheitlichen Mindestabstand zwischen der Wohnbebauung und Windenergieanlagen". Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Die Resolution und der Änderungsantrag der SPD sind als PDF-Dateien unter diesem Artikel angefügt und stehen zum Download bereit.