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Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Region / Gehrden / Springe.

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer muss Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen?

Am Montag, 12. März, informiert Annette Lorenzen der Betreuungsstelle der Region Hannover in Gehrden über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung. Von 14 Uhr bis 16 Uhr steht die Beraterin im Rathaus, Kirchstraße 1-3, für Fragen zur Verfügung. Am selben Tag informiert Annette Lorenzen von der Betreuungsstelle der Region Hannover in Springe über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung. Von 10 Uhr bis 12 Uhr steht die Expertin im Alten Rathaus, Zum Niederntor 26, für Fragen zur Verfügung. Die Sprechstunden sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Da es sich um Einzelgespräche handelt, können Wartezeiten entstehen. Weitere Informationen unter Telefon (0511) 616-23153.

Weitere Beratungen in Gehrden:

Montag, 16. Juli, 10 bis 12 Uhr;

Montag, 24. September, 14 bis 16 Uhr;

Montag, 19. November, 10 bis 12 Uhr. 

 

Weitere Beratungen in Springe in 2018

Montag, 16. Juli, 14 bis 16 Uhr;

Montag, 24. September, 10 bis 12 Uhr;

Montag, 19. November, 14 bis 16 Uhr.