Gehrden.
An der Kreuzung Gartenstraße, Nordstraße, Große Bergstraße und Steinweg wird eine Tempo-20-Zone für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eingerichtet. Weiterhin gilt die Rechts-vor Links-Vorfahrtregelung an der Kreuzung Steintor/Große Bergstraße. Außerdem sollen zwei zusätzliche Fußgängerüberwege über die Gartenstraße zur Sparkasse und über die Nordstraße zur Volksbank angelegt werden. Für den Teilabschnitt des Steinweges zwischen den Einmündungen Steintor und Neue Straße gilt eine „unechte“ Einbahnstraßenregelung. Diese Beschlüsse zur Verkehrsregelung am Steintor fassten die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Brandschutz und Gefahrenabwehr mit einer Mehrheit von sechs Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen.
Zuvor erläuterte Verkehrsplaner Heinz Mazur vom PGT-Planungsbüro Hannover die Verkehrssituation in diesem Bereich. „Die Verkehrsströme funktionieren bereits jetzt, obwohl das Planungskonzept noch nicht endgültig umgesetzt ist“, sagte Mazur. Damit widersprach er auch den zahlreichen Bedenken aus der Bürgerschaft, die sich in der Verkehrssituation am Steintor noch unsicher fühlen. Das PGT-Planungsbüro hatte die Verkehrsströme beobachtet und ausgewertet. Besondere Gefahrenstellen konnten dabei nicht ausgemacht werden. Für die Umsetzung einer Tempo-20-Zone ist mit Ansprache der Verkehrsbehörde der Region Hannover zu Beginn der Zonen in der Gartenstraße auf Höhe der Bushaltestelle und in der Nordstraße im Bereich REWE-Markt/Ecke Bahnhofstraße ein farblicher oder gestalterischer Wechsel im Fahrbahnbereich kenntlich zu machen. Die Verkehrsteilnehmer müssen eindeutig erkennen, dass sie in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 hineinfahren. Dazu wird es auch eine zusätzliche Beschilderung geben. Bei der unechten Einbahnstraßenregelung fährt der ankommende Verkehr weiterhin durch die Nordstraße stadteinwärts in den Steinweg. An der Einmündung soll aber das Einbahnstraßenschild entfernt werden. Insbesondere die Anlieger könnten dann aus dem Steinweg in Richtung Steintor herausfahren. Die Fahrbahnbreite des Steinweges beträgt 4,50 Meter und somit ist ein Begegnungsverkehr möglich. Das Schild mit dem Durchfahrtsverbot an der Kreuzung Neue Straße/Steinweg soll bestehen bleiben.