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Veranstaltungen unter freiem Himmel - OVG kippt Obergrenze von 500 Personen

Region. Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel außer Kraft gesetzt hat. .

Das OVG bestätigte hingegen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwesenden Teilnehmenden. Der Beschluss hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pauschal geltende Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt - bis auf weiteres nicht mehr angewandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen landesweit bis zum 23. Februar 2023 die Warnstufe 3.