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Tag des Betreuungsrechts am Amtsgericht Springe und Wennigsen

Springe/Wennigsen.

Montag, 23. September, findet niedersachsenweit erstmalig der "Tag des Betreuungsrechts" statt. An insgesamt 32 Amtsgerichten aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Celle können sich interessierte Bürger an diesem Tag auf vielfältige Weise zu Fragen der rechtlichen Betreuung nach § 1896 ff. BGB - z. B. über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall - informieren. Mit dabei sind auch das Amtsgerichte in Springe und Wennigsen.

Das Amtsgericht Springe bietet um 10.30 Uhr im Saal 17 einen Einführungsvortrag zum Thema: "Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung: Was ist was?" durch Richter Sascha Klein. Im Anschluss stehen der Referent, Rechtspflegerin Verena Klages und ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle der Region Hannover für Fragen rund um das Betreuungsrecht zur Verfügung.

Am Amtsgericht Wennigsen führt Direktor Michael Gerdes um 16 Uhr in das Betreuungsrecht ein, ab 16.45 Uhr informiert Rechtsanwalt und Notar Ludolf von Klencke über die Vorsorgevollmacht.

"Die vielfältigen Veranstaltungen bei den Amtsgerichten unseres Oberlandesgerichtsbezirks bieten eine einmalige Gelegenheit, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, um zumindest in rechtlicher Hinsicht auf einen - hoffentlich nicht eintretenden - Betreuungsfall vorbereitet zu sein", so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte.

Hintergrund

Das Betreuungsrecht ist in der Praxis von enormer Bedeutung, denn es kann jeden betreffen. Ganz egal ob alt oder jung: Jeder Einzelne kann in eine Lage kommen, in welcher er die wichtigen Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Grund dafür kann eine langsam voranschreitende, schwere Erkrankungen sein - etwa eine Demenz -, aber auch ein plötzliches und überraschendes Ereignis, welches die Lebensplanung von heute auf morgen komplett auf den Kopf stellt: Etwa ein Verkehrsunfall oder eine nach einer besonderen Belastungssituation auftretende Psychose. Die Fragen, welche sich dann stellen, beantwortet zu einem guten Teil das Betreuungsrecht.