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SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten

Gehrden. Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich das Gesamtvorhaben im Abschnitt B (Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) im Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten statt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden..

Umfang der Kartierungsarbeiten: Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art beziehungsweise Artengruppe, die kartiert wird, und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.

Informationen zu den Kartierungsarbeiten: Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Eventuelle Schäden: Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH beziehungsweise durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine: Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gehrden im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Gehrden zur öffentlichen Einsicht aus: Stadt Gehrden, Fachbereich Bau und Umwelt, Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden (nach telefonischer Terminabsprache: 05108 6494-530). Bitte tragen Sie am Auslageort eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung. Mitarbeitende der TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (zum Beispiel Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Kontakt für Rückfragen: Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der Tennet TSO GmbH zur Verfügung: