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Straßenausbaukosten: Welches Finanzierungsmodell ist gerecht?

Von links: Werner Eggers, Jan-Christoph Oetjen, Bernhard Klockow und Dr. Thomas Wolf erklärten während der Info-Veranstaltung ihre Meinung zur Verteilung der Kosten des Straßenausbaus.

Barsinghausen / Wennigsen / Gehrden / Springe / Region.

Morgen will die rot-grüne Landesregierung das neue Kommunalabgabengesetz auf den Weg bringen, mit dem die Kommunen die Kosten für den Straßenausbau als Pauschale über mehrere Jahre verteilen kann. Der FDP-Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen hält diesen Weg für ungerecht und falsch. „Die Kommunen dürfen das Geld der Bürger nur für die Grunderneuerung, nicht aber für den Erhalt der Straßen einsetzen. Damit ist diese Art der Finanzierung ein Anreiz, Straßen verfallen zu lassen“, sagte er bei einer Informationsveranstaltung des FDP Stadtverbandes. Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, dass die Kommunen ein eigenes Interesse daran bekommen, sparsam mit Gebühren umzugehen.

Obwohl die Verwaltung die Diskussion um die Kostenübernahme der Straßenausbaubeträge durch eine Bürgerbeteiligungen beenden wollte, kocht das Thema immer wieder hoch. Viele Eigentümer fühlen sich benachteiligt und haben Angst, durch die hohen Kosten in den Ruin getrieben zu werden. „Mit dieser Veranstaltung wollen wir uns von Fachleuten erklären lassen, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt“, sagte Bernhard Klockow bei der Begrüßung der mehr als 80 Gäste, die auch aus den umliegenden Städten nach Barsinghausen gekommen waren.

Die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung, bei der die Eigentümer bis zu 75 Prozent der Kosten bei einer Straßensanierung bezahlen müssen, wird von vielen Eigentümern abgelehnt. Bei einer Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer besteht das Problem, dass die Mehreinnahmen nicht zweckgebunden sein dürfen. „Es gibt keine zweckgebundenen Steuern“, erinnerte Klockow. Damit wäre die Kommune in der Lage, das zusätzlich eingenommene Geld auch für andere Zwecke zu verwenden.

Bei dem neuen geplanten Kommunalabgabegesetz würden die Kosten für den Straßenausbau als wiederkehrende Beiträge über mehrere Jahre von den Eigentümern erhoben werden. Außerdem könnten nach dem neuen Gesetz zusammenhängende Gebiete, zum Beispiel Dörfer oder Wohnquartiere, zusammen gefasst werden. In ihnen müssen dann alle Hauseigentümer für den Straßenausbau zahlen, nicht nur die direkten Anwohner in der betroffenen Straße. Dadurch würde zwar die einzelne Rechnung niedriger ausfallen, die Eigentümer in dem Gebiet müssten aber häufiger bezahlen. Die wiederkehrenden Beiträge werden immer den Hauseigentümern in Rechnung gestellt. Sie sind nicht auf die Mieter umlegbar.

Der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf sieht das geplante Gesetz skeptisch. Er befürchtet, dass für die Verwaltung ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist, um die Abrechnungen durchzuführen. Außerdem seien wieder die Eigentümer in der Pflicht.

Dies kritisiert auch Werner Eggers vom Aktionsbündnis Soziale Kommunalabgaben (ASK). „Wir werden auch weiterhin für eine Gesetzesänderung einstehen, damit eine Zweckbindung der Grundsteuer A und B möglich wird“, sagte Eggers. Bisher würden die Eigentümer gegenüber den Verursachern benachteiligt werden.