Gehrden.
Die Stadt Gehrden ist als Friedhofsträger verpflichtet, die Grabmäler auf den städtischen Friedhöfen (Gehrden, Leveste, Ditterke, Northen, Lemmie, Redderse) jährlich auf Standfestigkeit überprüfen zu lassen. Die Prüfung wird durch das beauftragte Ingenieurbüro voraussichtlich in der Zeit vom 10. April bis 13. April durchgeführt. Werden schadhafte oder nicht standsichere Grabmäler festgestellt, so werden die Nutzungsberechtigten darüber schriftlich von der Stadt Gehrden informiert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabmales verpflichtet ist.