Region.
Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kehrt auch so etwas wie Sportalltag für viele Sportlerinnen und Sportler zurück.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Sport ist nicht nur Freizeitbeschäftigung, sondern für viele von uns ein Lebensgefühl. Wenn wir in diesen schweren Zeiten wieder auf die vertrauten Sportanlagen gehen können, um Sport zu treiben, wird uns das helfen, den Mut nicht zu verlieren. Ich freue mich daher sehr darüber, dass der Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen im Freien wieder möglich sind. Von herausragender Bedeutung ist dabei die Einhaltung der Hygienevorschriften. Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wird die Öffnung von Dauer sein. Auch wird es Voraussetzung dafür sein, wenn es darum geht, möglichst schnell auch die Hallen wieder zu öffnen, was mir als Sportminister sehr am Herzen liegt. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern, die sich so geduldig an die notwendigen Beschränkungen gehalten haben und hoffe sehr, dass wir jetzt alle mit umso mehr Freude ins Schwitzen kommen, wenn auch mit dem nötigen Abstand!“ Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien können ab morgen, dem 6. Mai, für den kontaktlosen Sport öffnen. Die Umkleiden und Duschen sowie Vereinsheime und Gastronomie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Folgende Leitplanken sollen bei einer sportlichen Betätigung auf Freiluftsportanlagen beachtet werden:
• einen ausreichend großen Personenabstand (zwei Meter)
• kontaktfreie Durchführung
• konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
• Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen
• Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause
• Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
• Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt
• keine Zuschauer
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Hier geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen.
Auch für den Spitzensport gibt es in der Verordnung Neuerungen. Bereits seit Anfang April wurde der Sportbetrieb für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler erlaubt. Damals hat das Ministerium für Inneres und Sport klargestellt, dass die Sportausübung bestimmter Profi- und Spitzensportler als Berufsausübung anzusehen ist. Diese Regelung wurde jetzt explizit in die Verordnung aufgenommen und um die Nachwuchskader 1 und 2 ergänzt.
Um den Vereinen sowie Sportler in Niedersachsen die Handhabung der Verordnung und die Wiederaufnahme des Sports so einfach wie möglich zu machen, haben das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landessportbund Niedersachsen eine umfangreiche Sammlung von FAQs bereitgestellt, die die häufigsten und drängendsten Fragen verständlich beantworten. Diese FAQs werden permanent fortgeschrieben. Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511-1206000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511-1268210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.