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In der Corona-Krise bangen viele Menschen um ihre wirtschaftliche Existenz. Dabei sind Minijobber besonders hart betroffen, weil sie im Gegensatz zu anderen Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in der Region Hannover kritisiert diese Benachteiligung und fordert eine schnelle Lösung.
„Das eigentliche Problem ist die fehlende Sozialversicherungspflicht für Minijobs“, erklärt der SoVD-Kreisvorsitzende Jürgen Mroz. „Da Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bleiben sie beim Kurzarbeitergeld außen vor.“ Der SoVD hält diese Regelung aus sozialpolitischer Sicht für äußerst bedenklich und fordert deshalb schon seit Langem auch für Minijobs die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.
„Gerade jetzt in der Krise braucht es allerdings eine schnelle Lösung“, betont Mroz. „Denn für viele Rentner, Studierende oder Frauen, die damit das Familieneinkommen aufbessern, bricht derzeit mit ihren Minijobs eine existenzsichernde Einnahmequelle weg.“ Oftmals handele es sich hierbei um Jobs in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Tourismus – Branchen, die den Betrieb von heute auf morgen stark einschränken oder sogar ganz einstellen mussten. „Wir sprechen uns deshalb dringend dafür aus, dass auch Minijobber während der Corona-Zeit durch eine Sonderregelung vom Kurzarbeitergeld profitieren oder ähnlich wie Selbstständige eine staatliche Hilfe erhalten“, so der SoVD-Kreisvorsitzende.
„Schon jetzt können von der Krise betroffene Minijobber übrigens einen Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben“, stellt Mroz klar. Alternativ sei auch ein Anspruch auf Wohngeld denkbar. Im SoVD-Beratungszentrum in Hannover können Ratsuchende die jeweiligen Voraussetzungen prüfen und entsprechende Anträge stellen lassen – zum Schutz vor Corona ist das sogar per Telefon möglich. Termine gibt es unter der Rufnummer (0511) 70148-21 oder per E-Mail an info.hannover(at)sovd-nds.de.