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Senkung des Mindestvolumens ist nicht der Tod vom Restabfallsack

Region.

„Ich habe immer gesagt, dass Abfallpolitik ein Langstreckenlauf ist. Man muss dabei viele Dinge bedenken und ausgewogen vorgehen. Neben unseren politischen Vorgaben und Ideen bestimmen Faktoren, wie Rechtssicherheit der Satzung, die Verantwortung für aha und die Abstimmungen mit dem Koalitionspartner das Verhandlungsergebnis“, erklärt Bernward Schlossarek, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Region Hannover.

Aus Sicht der CDU-Fraktion haben in den Verhandlungen zur neuen Abfallgebührensatzung zwei Aspekte eine wesentliche Stelle eingenommen. Neben dem Einlösen des zentralen Wahlversprechens, das Mindestmüllvolumen von 10 Liter auf fünf Liter pro Person zu senken, spielt auch die Rechtssicherheit der Satzung eine zentrale Rolle. „Wir haben lange und am Ende auch erfolgreich verhandelt. Die wesentliche Forderung, dass das Mindestvolumen auf fünf Liter gesenkt werden kann, ist erreicht“, sagt der abfallpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Manfred Wenzel. „Wir schaffen damit Anreize zur Müllvermeidung. Wer wenig Restmüll erzeugt und gut sortiert, zahlt weniger Gebühren“, ergänzt Schlossarek.

Die Satzung von aha benötige dringend Rechtssicherheit, was politische Beratungen sehr komplex gestalte. Die Berechnung der Gebühren sei ein Mix aus bestelltem Volumen und spezifischem Gewicht. Das Gewicht der Behälter oder Säcke werde durch repräsentative Proben bestimmt und angenommen, da natürlich eine individuelle Verwiegung unmöglich sei. Die Stichproben würden jedes Jahr wiederholt und geprüft, ob die Annahmen noch der Wirklichkeit entspreche. Das Ergebnis der Stichproben zeigte deutlich, dass das Gewicht in den Restabfallsäcken größer sei, als erwartet. Deshalb arbeite aha bei der Gebührenbemessung hier mit einem anderen Faktor und so fielen mehr Kosten für die Restabfallsäcke an.

„Übersetzt könnte man sagen, dass wir Nutzer des Restabfallsackes mehr Gewicht einsammeln lassen als die Tonnennutzer beim gleichen Volumen“, erklärt Manfred Wenzel.

 â€žDamit schaffen wir nicht den Sack ab und erheben auch keine Strafgebühr. Letztlich soll diese Art der Berechnung dazu führen, dass wir eine gerechte und rechtssichere Satzung erhalten“, sagt Schlossarek. Und Wenzel ergänzt: „Nun sollte jede Nutzerin und jeder Nutzer prüfen, ob eine Verringerung des Volumens in Frage kommt und dies dann bei aha melden. Damit spielt es keine Rollen, ob der Restmüll in der Tonne oder im Sack abgeholt wird. So kann gespart werden“.

Das Ende des Restmüllsackes sei kein Thema gewesen in den langen Verhandlungen rund um die Abfallpolitik. „Vielmehr haben wir ein Ende der Zwangstonne bei Wohnungswechsel oder Umzug erreicht. Im Umland kann man den Sack als Abfuhrbehälter behalten und muss nicht automatisch zur Restmülltonne wechseln“, erklärt Wenzel.